Die Stadt Norderstedt darf den Verkehr in den eigenen Stadtgrenzen weiter überwachen. Das gilt allerdings nicht für Tempo-30-Zonen.

Norderstedt. Die Stadt Norderstedt behält die Lizenz zum Blitzen. Nach dem einstimmigen Beschluss des Segeberger Kreistages darf Norderstedt auch in den kommenden fünf Jahren den Verkehr in den eigenen Stadtgrenzen überwachen. Bis zum 31.Dezember 2025 kann die Stadt die acht Radarsäulen und eine mobile Radareinheit selbst nutzen, danach wird wieder neu entschieden. In Tempo-30-Zonen allerdings hat der Kreis Segeberg zunächst weiter die Hoheit der Verkehrsüberwachung. In diesen Bereichen darf die Stadt den Verkehr nicht überwachen. Ob das tatsächlich so bleibt, ist noch nicht entschieden: Kreis, Stadt und Land werden über diesen Punkt wahrscheinlich in zwei Jahren separat nachverhandeln. Im jetzt geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit fünfjähriger Laufzeit wurde dieser Punkt nicht verändert.

Für Norderstedt ist das Blitzen im eigenen Stadtgebiet unter dem Strich eine Erfolgsstory. Vor allem, weil es sich als recht lukrative Einnahmequelle erwiesen hat. Über den Zeitraum von fünf Jahren belaufen sich die Kosten der Verkehrsüberwachung auf rund 4,3 Millionen Euro (Ausgaben für Personal und Leasing), die Einnahmen aber auf 7,7 Millionen Euro. Der Nettogewinn ist nicht zweckgebunden. Als Erfolg werden aber nicht nur der Überschuss, sondern vor allem auch die weiteren Auswirkungen gewertet: Jahr für Jahr hat die Zahl der Raser abgenommen, in Norderstedt ist es leiser geworden.

Ob künftig eine erweiterte „Blitzlizenz“ möglich ist, hängt von einem Erfahrungsbericht ab, den die Stadt Norderstedt und der Kreis Segeberg eigentlich Mitte 2020 dem Verkehrsministerium in Kiel vorlegen sollten, Corona-bedingt aber nicht vorgelegt haben. Im Vertrag zwischen Kreis und Stadt wurde jetzt festgelegt, dass dieser Bericht bis Mitte 2022 erstellt werden muss. Dann wird entschieden, ob Norderstedt auch in Tempo-30-Zonen auf eigene Verantwortung blitzen darf.