Kiel. Verfassungsschutz rechnet “Flügel“ in Schleswig-Holstein zweistellige Zahl von Personen zu. Verstöße gegen die Menschenwürde.

Der mittlerweile aufgelöste "Flügel" der AfD ist für den Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein jetzt ein landesweites Beobachtungsobjekt. "Wir haben es mit einem völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss zu tun", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) am Dienstag. Es lägen Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass es sich um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handelt.

Durch die Einstufung als Beobachtungsobjekt darf der hiesige Verfassungsschutz nach Angaben des Innenministeriums nun grundsätzlich alle nachrichtendienstlichen Mittel nutzen. Dazu zählen auch die Observation und das Anwerben von Vertrauenspersonen.

"Organisatorische und personelle Strukturen bestehen im Hintergrund weiter fort"

Bereits im März hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz den "Flügel" zum offiziellen Beobachtungsfall erklärt. Zu den bekanntesten Vertretern gehört der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke. In der Zwischenzeit hat sich der rechtsnationale "Flügel" aber formal aufgelöst.

"In Schleswig-Holstein bestehen organisatorische und personelle Strukturen im Hintergrund weiter fort", sagte Sütterlin-Waack. Daher gebe es ein erhebliches Interesse an der Beobachtung der Nachfolgeaktivitäten des ehemaligen "Flügel"-Personenkreises im Norden und dessen Einfluss auf den Landesverband der AfD.

Zweilstellige Zahl von Personen gehören rechtem "Flügel" an

Der Verfassungsschutz rechnet dem "Flügel" in Schleswig-Holstein eine mittlere zweistellige Zahl von Personen zu. "Der Kreis der Personen des ehemaligen "Flügel" ist eine rechtsextremistische Bestrebung, unabhängig von den Ausprägungen in den einzelnen Ländern", sagte Sütterlin-Waack.

Die Innenministerin verwies auf das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das zahlreiche Verstöße von führenden Vertretern und Anhängern des "Flügel" gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip festgestellt habe. "Völkische, fremden- und islamfeindliche Positionen sind ebenso klar belegt wie antisemitische Einlassungen und Aussagen, die den Nationalsozialismus verharmlosen", sagte die Ministerin. Der Parlamentarismus werde verächtlich gemacht und das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt.