Kiel. Rentnerin fuhr mit Tempo 60 mit dem Mann auf der Kühlerhaube durch Kiel. Amtsgericht zeigt nach filmreifer Fahrt Milde.

Es wirkte wie eine Szene aus einem skurrilen Actionfilm: Ein laut um Hilfe schreiender Mann klammert sich – seine Einkaufstüten noch an den Händen - an die Motorhaube eines Wagens, während die Fahrerin durch mehrere Kieler Straßen braust. Eineinhalb Jahre nach der filmreifen Fahrt kam die 63-Jährige mit einem milden Urteil und einer Geldstrafe davon. Das Amtsgericht Kiel sprach die Frau am Dienstag nur wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.

Das Urteil kam nach mehrstündiger Verhandlung vor dem Schöffengericht im Zuge einer Verständigung zustande. Dabei wurden mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligter die Anklagepunkte Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht, um eine Straftat zu verdecken, eingestellt – dies wäre ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr gewesen. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn innerhalb von sieben Tagen keine Berufung einlegt wird.

Rentnerin versuchte Mann durch starken Lenkbewegungen loszuwerden

Die nicht vorbestrafte Rentnerin nahm das Urteil tränenüberströmt entgegen. Sie muss 700 Euro zahlen (70 Tagessätze zu je 10 Euro) und darf ihren Führerschein, der seit der Tat im Februar 2019 eingezogen ist, erst nach Ablauf von vier weiteren Monaten neu beantragen.

Die Frau sei durch die Tat auch deshalb bestraft, weil sie ihre Arbeit als Betreuerin von Wohnungen verlor. Und sie sehe ein, "dass das nicht geht mit dem Mann auf der Kühlerhaube", wie die Vorsitzende Richterin Stephanie Klare feststellte. "Zum Glück ist ihm nichts passiert."

Die Anklage hatte der 63-Jährigen vorgeworfen, nach einem Blechschaden beim Einparken einen Mann angefahren zu haben, der sie stoppen wollte. Während der Horrorfahrt soll sie mit starken Lenkbewegungen und Betätigung des Scheibenwischers versucht haben, den 51-Jährigen von der Motorhaube zu schleudern. Als der Geschädigte schließlich in einer Kurve losließ und seitlich vom Auto fiel, soll die Angeklagte einfach davongefahren sein.

51-Jähriger erlebt die Fahrt wie einen Albtraum

Die Rentnerin bestreitet den Vorfall nicht. Doch von einem Blechschaden weiß sie nichts - er wird später auch seitens ihrer Versicherung nicht festgestellt. Aus ihrer Sicht steht plötzlich im Dunkeln auf dem Parkplatz eines Discounters ein Mann an ihrem Wagen, schreit und trommelt erst gegen die Scheiben, dann gegen die Motorhaube und ruft, sie solle aussteigen. Sie sei in Angst und Panik geraten: "Er hat mir soviel Angst eingejagt, ich wusste gar nicht mehr, was ich machen sollte." Als sie angefahren sei, habe er sich auf die Motorhaube fallen lassen.

Wieso sie nicht anhielt, konnte die 63-Jährige nicht erklären. "Es tut mir in der Seele weh, was ich getan habe", sagte sie weinend. Zudem habe sie gerade von einer schweren Lungenkrankheit erfahren und ihr Partner habe sich getrennt.

Der 51-Jährige erlebt die Fahrt wie einen Albtraum: Er habe einen lauten Knall gehört, einen Blechschaden vermutet und die Frau anhalten wollen. Sie sei trotz seiner lauten Hilferufe – mit mindestens Tempo 60 km/h durch mehrere Straßen gebraust und habe mehrfach versucht ihn abzuschütteln. Er wache nachts noch immer schweißgebadet auf, sagte er.

Anders als die geständige und nicht vorbestrafte Angeklagte lehnte der Mann im Vorfeld des Prozesses ein Täter-Opfer-Gespräch ab. "Für mich ist wichtig, dass sie nicht weiter Auto fährt und noch andere Menschen gefährdet", sagte er vor Gericht.