Zweitwohnung in Nordfriesland –Schlappe für Besitzer
Corona-Krise
Zweitwohnung in Nordfriesland –Schlappe für Besitzer
| Lesedauer: 5 Minuten
Lars Haider und Sophie Laufer
Coronavirus: Ist das eine Hamburgerin da am Strand von St. Peter Ording? Und hat sie möglicherweise eine Ferienwohnung und hält sich unerlaubt in Schleswig-Holstein auf?
Foto: Picture Alliance / dpa
Gericht verbietet Eigentümern, in ihr Ferienhaus zu fahren. Weiterer Hamburger erlebt besonders kuriosen Fall.
Hamburg/Kiel. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat den Antrag eines Hamburger Rechtsanwalts, den sogenannten Zweitwohnungserlass im Kreis Nordfriesland sofort auszusetzen, abgelehnt. „Die Begründung ist allerdings hanebüchen, es wird sogar ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Haar- und Barterlass der Bundeswehr bemüht“, sagt Professor Dr. Felix Reiche. Der Anwalt hat nun Beschwerde gegen die Entscheidung beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingereicht und rechnet Anfang kommender Woche mit einer Entscheidung.
Zum Hintergrund: Am vergangenen Wochenende hatten mehrere Landkreise in Schleswig-Holstein, unter anderem Nordfriesland und Ostholstein, mittels Allgemeinverfügungen die Besitzer von Ferienhäusern und –wohnungen aufgefordert, Schleswig-Holstein bis zum Sonntag um null Uhr zu verlassen.
Corona: Unschöne Szenen in Schleswig-Holstein
Im nördlichsten Bundesland war es deswegen gerade zwischen Hamburgern und Schleswig-Holsteinern zu unschönen Szenen gekommen, die Reaktionen einiger Einheimischer gegenüber den Zweitwohnungsbesitzern reichten von „Immer noch hier?“ bis „Haut ab! Ihr habt hier nichts zu suchen.“