Hamburg. Das Landgericht Hamburg sieht es als erwiesen an, dass ein 24-jähriger ehemaliger Tennisspieler die Halle aus Langeweile anzündete.
Quickborn
Hamburg. Das Landgericht Hamburg sieht es als erwiesen an, dass ein 24-jähriger ehemaliger Tennisspieler die Halle aus Langeweile anzündete.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen