Schleswig-Holstein war 2012 einen Sonderweg gegangen – den der Europäische Gerichtshof nun abgesegnet hat. Dies habe das generelle Verbot für Glücksspiele im Internet nicht infrage gestellt.
(RTR, HA)
Schleswig-Holstein war 2012 einen Sonderweg gegangen – den der Europäische Gerichtshof nun abgesegnet hat. Dies habe das generelle Verbot für Glücksspiele im Internet nicht infrage gestellt.
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