Allen Spielern des Vereins X, seinen Trainern, Schiedsrichtern sowie anderen Funktionsträgern ist es untersagt, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen Mannschaften des Vereins X beteiligt sind, abzuschließen.

Sie dürfen Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, Wetten abzuschließen. Es besteht die Verpflichtung, es unverzüglich und unaufgefordert dem Verein X und dem Verband mitzuteilen, wenn ihnen von dritter Seite die Manipulation eines Spiels ihres oder eines anderen Clubs gegen Vorteilsgewährung angeboten wird. Das gilt auch dann, wenn das Angebot abgelehnt wird.