Nachdem bereits der Bundestag im Dezember die Reform des Tierschutzgesetzes beschlossen hatte, musste jetzt der Bundesrat dieser Gesetzesänderung zustimmen, damit sie in Kraft gesetzt werden kann.

Pinneberg. In dem neuen Gesetz ist der Schenkelbrand als Kennzeichnungsmethode bis Ende 2018 zugelassen. Auch danach werden Pferde in Deutschland unter Anwendung einer lokalen Schmerzausschaltung weiterhin mit dieser Methode gekennzeichnet werden können.

Ursprünglich sollte in dem neuen Tierschutzgesetz der Schenkelbrand als Kennzeichnungsmethode verboten werden. Gemeinsam und über mehrere Jahre haben die Pferdezuchtverbände und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) für den Erhalt des Schenkelbrandes gekämpft und immer wieder auf zahlreiche Gründe hingewiesen, die für die Kennzeichnung mittels Schenkelbrand sprechen.

"Es ist erfreulich, dass am Ende die Vernunft gesiegt hat", kommentierte der Vorsitzende des Holsteiner Verbandes, Jan Lüneburg aus Hetlingen, den Beschluss des Bundesrates. "Ich danke den drei Zuchtleitern, Lars Gehrmann (Trakehner), Wolfgang Schade (Hannover) und vor allem Thomas Nissen für ihr großes Engagement in dieser Sache. Das Ergebnis sollte ein Ansporn für uns sein, auch in Zukunft gemeinsam zu handeln". Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.