Das sind gute Nachrichten für die schleswig-holsteinischen Pferdezüchter:

Pinneberg. Der Schenkelbrand bei Pferden bleibt weiter erlaubt. "Damit sichern wir die große Vielfalt leistungsstarker Pferderassen in Schleswig-Holstein und ganz Deutschland", sagt der Rellinger Ole Schröder, Vorsitzender der CDU-Landesgruppe, zu der Entscheidung des Deutschen Bundestages, den Schenkelbrand beizubehalten. Im April hatte der Deutsche Tierschutzbund bei der 126. Elite-Aktion in Verden (Aller) seinerseits noch ein Zeichen gegen den tierquälerischen Heißbrand bei Pferden gesetzt.

Die Mitglieder der Landesgruppe wiederum hatten sich seit langem für den Fortbestand dieser wichtigen Markierung für Pferde eingesetzt und im parlamentarischen Verfahren dann eine Mehrheit der Abgeordneten überzeugt. Ole Schröder: "Könnten Pferde einer bestimmten Rasse mangels Schenkelbrandes nicht mehr auf Anhieb von außen als solche erkannt werden, mindert dies den Anreiz entscheidend, die strengen Kriterien der Reinzucht einzuhalten." Die äußerlich für jedermann sichtbare Zuordnung zu einer bestimmten Rasse und einem bestimmten Zuchtprogramm durch den Schenkelbrand seien erheblicher Faktor für den ideellen und materiellen Wert eines Pferdes, so Schröder.

Tierschutzrechtlich gebe es keine eindeutigen Argumente für die Abschaffung des Schenkelbrandes. Klare und fundierte Aussagen über die Schmerzhaftigkeit und Belastung dieser Kennzeichnungsmethode im Vergleich mit anderen Maßnahmen seien nicht möglich. Die mit dem Anbringen des Brandes verbundene Beeinträchtigung des Pferdes sei gering.

Um tierschutzrechtlichen Überlegungen nachzukommen, wurde vereinbart, dass der Schenkelbrand nach einer Übergangszeit von sechs Jahren jedoch mit örtlicher Betäubung erfolgen muss, die der Tierhalter selbst durchführen kann.