Pinneberg. Beamten fällt Sprinter wegen seines Schneckentempos auf. Als sie das Fahrzeug auf die Waage stellen, fallen sie fast vom Glauben ab.

Polizisten haben am Freitag in Pinneberg einen Lebensmitteltransporter gestoppt, der zu sage und schreibe 46 Prozent überladen war. Das Fahrzeug war den Beamten des Autobahnreviers Elmshorn zuvor auf der A23 in Höhe Pinneberg-Süd wegen der sehr langsamen Geschwindigkeit aufgefallen.

Die Polizisten lotsten daraufhin das Fahrzeug, das in Richtung Heide unterwegs war, an der Abfahrt Pinneberg-Mitte von der Autobahn und schritten auf einem Parkplatz an der Eichenstraße zur Kontrolle. Die Vermutung, dass der mit diversen Lebensmitteln beladene Klein-Lkw der Sprinter-Klasse massiv überladen sein könnte, bestätigte sich,

A23 Polizeikontrolle: Die Überladung des Transporters lag bei 1640 Kilogramm

Noch vor Ort wurde das Fahrzeug auf eine bereitgestellte Waage gestellt. Das Ergebnis lag bei 5140 Kilogramm. Das zugelassene Gesamtgewicht des Transporters liegt bei 3500 Kilogramm. Macht eine Überladung von 46 Prozent.

Der mit Lebensmitteln beladene Sprinter kam auf ein Gesamtgewicht von 5140 Kilogramm. Erlaubt sind 3500 Kilogramm.
Der mit Lebensmitteln beladene Sprinter kam auf ein Gesamtgewicht von 5140 Kilogramm. Erlaubt sind 3500 Kilogramm. © Polizeidirektion Bad Segeberg | Polizeidirektion Bad Segeberg

Laut Polizeiangaben sind die Sprinter für ein derart hohes Transportgewicht nicht ausgelegt. Das hat Auswirkungen beispielsweise auf die Beschleunigung des Fahrzeugs, die nur noch sehr gering ist. Auch der Verschleiß der Fahrzeugteile ist erhöht. Zudem ist die Brems- und Lenkwirkung eingeschränkt, was im Falle eines Unfalls schwerwiegende Folgen für Fahrer und weitere Verkehrsteilnehmer haben kann.

Mehr zum Thema

Der Fahrer des Transporters sowie sein Auftraggeber müssen mit einem Bußgeld in erheblicher Höhe rechnen. Vermutlich wird jeder von ihnen 235 Euro als Strafzahlung leisten müssen.

Erst nachdem ein Teil der Ware umgeladen war, war die Weiterfahrt möglich

Zudem wurde die Weiterfahrt des Transporters untersagt. Erst nachdem das zulässige Gesamtgewicht durch Umladung von Ware erreicht wurde, durfte das Fahrzeug den Parkplatz wieder verlassen.