Pinneberg. Trunkenheit im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt: Für einen 1962 geborenen Pinneberger Autofahrer endete die Fahrt am Sonnabend, 4. März, nachts um 1.40 Uhr nicht am gewünschten Zielort, sondern auf der Polizeiwache in Pinneberg. Er saß betrunken am Steuer.
Der Pinneberger befuhr mit seinem Auto die Doktor-Carl-Goerdeler-Straße im Quellental, als die Polizeibeamten ihn stoppten. Der Atemalkoholtest wies einen Promillewert deutlich über der Promillegrenze von 0,5 auf, Die angezeigten 1,48 Promille sorgten dafür, dass der Mann sein Auto direkt in der Straße stehen lassen musste.
Führerschein weg: Betrunkener Pinneberger von Polizei gestoppt
Beamten beschlagnahmten direkt direkt seinen Führerschein, eine Blutprobe wurde auf der Wache entnommen. Anschließend durfte er – zu Fuß – das Revier wieder verlassen.
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Ihn erwartet ein Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer. Bei einem Promillewert von 1,1 Promille oder mehr im Blut fällt das Vergehen unter den Straftatbestand der absoluten Fahruntüchtigkeit – es drohen eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe und ein mehrmonatiges Fahrverbot.
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