Kreis Pinneberg. Ein Sackgassenbewohner hatte gegen den 180 Meter langen Weg geklagt. Vergebens, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht urteilte.
nib
Kreis Pinneberg. Ein Sackgassenbewohner hatte gegen den 180 Meter langen Weg geklagt. Vergebens, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht urteilte.
nib
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen