Halstenbek/Itzehoe. Emil H., der im Oktober 2018 in Halstenbek einen Mann niederstach, kann auf ein milderes Urteil hoffen. Rechtsanwalt stellt Befangenheitsantrag.

Die Richter kamen dem Angeklagten Emil H. weit entgegen. Doch das reichte Verteidiger Philipp Gerigk nicht. Mit einem Befangenheitsantrag gegen die gesamte Fünfte Strafkammer des Landgerichts Itzehoe hat der Rechtsanwalt am Mittwoch dafür gesorgt, dass der Prozess um die beinah tödlichen Messerstiche in Halstenbek nicht wie erwartet mit einem Urteil zu Ende ging.

Dabei hatten die drei Berufs- und die zwei ehrenamtlichen Richter den Hauptvorwurf der Anklage – nämlich den versuchten Totschlag – bereits aufgegeben. Sie bewerten laut der bisherigen Beweisaufnahme die zwei Messerstiche, mit denen der 38-jährige Angeklagte am 10. Oktober 2018 in Halstenbek seinen Kontrahenten Gennadi E. (35) nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung niederstreckte, lediglich als gefährliche Körperverletzung. Dies wurde nach einem Gespräch deutlich, das Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenklage hinter verschlossenen Türen führten. Auch Staatsanwältin Maxi Wantzen räumte dabei ein, dass eine Verurteilung in diesem Punkt nicht zu erreichen sei. Damit würde das Urteil deutlich geringer ausfallen – bei einer gefährlichen Körperverletzung wäre eine Haftstrafe von drei bis vier Jahren eine realistische Möglichkeit.