Quickborn. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisiert den Umgang mit der Stadtnatur in der Eulenstadt und fordert eine Baumschutzsatzung.

Im Harksheider Weg in Quickborn ist eine große, alte Eiche auf einem Privatgrundstück gefällt worden. Aus Sicherheitsgründen, weil die Baumkrone gespalten war und der schwere, große Baum mit vollem Laub und bei starkem Sturm drohte, auf das dicht daneben stehende Haus oder die Straße zu stürzen, erklärt Quickborns Fachbereichsleiter Uwe Scharpenberg. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht darin vielmehr ein gutes Beispiel dafür, warum Quickborn endlich einer Baumschutzsatzung bedarf.

Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass der Eigentümer sich zuvor im Rathaus erkundigt hat, was er machen sollte. Ein Baumexperte hätte ihn auf die Gefahr mit der gespaltenen Krone aufmerksam gemacht. Der neue Baumkontrolleur der Stadt, Michael Börner, habe ihm geraten eine Fachfirma einzuschalten, die prüfen sollte, ob die Krone der alten Eiche noch zu erhalten sei. Eine solche Sicherungsmaßnahme könnte aber bis zu 10.000 Euro kosten, so Scharpenberg. Ob dem Eigentümer dies zu teuer oder der Baum einfach nicht mehr zu retten war, wisse er nicht. Aber der Baum wäre so oder so „kaputt“ geblieben. Rein rechtlich sei das Abholzen des Baumes im Harksheider Weg aber nicht zu beanstanden. Denn die alte Eiche ist nicht im Bebauungsplan von 1965 ausdrücklich geschützt. Zudem verfügt Quickborn eben über keine eigene Baumschutzsatzung. Diese gibt es kreisweit nur in zwölf Kommunen, unter anderem in Elmshorn, Wedel, Hasloh und Bönningstedt. Auch in der Unteren Naturschutzbehörde war der Baum nicht als schützenswerter Baum gelistet, teilt Kreissprecher Oliver Carstens mit.