Pinneberg. Auch die Staatsanwaltschaft will ein neues Verfahren. Amtsgericht hatte den 57-Jährigen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Holger S. muss sich erneut vor Gericht verantworten. Der Beamte der Kripo Pinneberg hat gegen das Urteil des Amtsgericht Pinneberg vom 29. April fristgerecht Berufung eingelegt – ebenso wie die Staatsanwaltschaft. Der 57-Jährige war wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Damit hätte der Mann aus dem Kreis Pinneberg seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche verloren.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Holger S. 2583 Dateien auf seinen privaten Rechnern gespeichert hatte, die er sich widerrechtlich zum großen Teil von Polizeicomputern besorgt hatte. Es waren kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos, auf denen Kinder sexuell missbraucht werden. Verteidiger Rolf Huschbeck hatte dagegen einen Freispruch gefordert. Nach seiner Rechtsauffassung war die Hausdurchsuchung bei dem Kripo-Beamten, die sich auf andere Vorwürfe gründete, rechtswidrig. Diese Einschätzung hatte jedoch das Amtsgericht nicht geteilt. Nun will die Verteidigung im Berufsverfahren versuchen, doch einen Freispruch zu erreichen oder die Höhe der Strafe zu reduzieren.