Barmstedt/Itzehoe. Beide Seiten lehnen einen Vergleich ab. Dienstleisterin klagt gegen Aufhebung ihres Vertrages. Stadtwerkechef: Vertrauensverhältnis zerstört.

Unfreiwilliges Wiedersehen vor Gericht: Sieben Monate, nachdem er seine IT-Dienstleisterin fristlos gekündigt hatte, trafen sich jetzt Barmstedts Werkleiter Fred Freyermuth und Heike Lorenz mit ihren jeweiligen Rechtsbeiständen vor dem Landgericht Itzehoe wieder. Vor der dritten Zivilkammer prallten dort ihre gegensätzlichen Standpunkte unversöhnlich aufeinander. Einen Vergleichsvorschlag der Vorsitzenden Richterin lehnten beide Seiten ab. Eine gütliche Einigung scheint sehr unwahrscheinlich, sodass nun ein Beweisverfahren klären muss, ob die Kündigung rechtens war.

Heike Lorenz klagt gegen die Aufhebung ihres Dienstleistungsvertrages, der zum Zeitpunkt der Kündigung im August 2018 noch fast 29 Monate bis Ende 2020 weitergelaufen wäre, sodass ihr noch 116.000 Euro an Honorar zustünden. Werkleiter Freyermuth erklärte dagegen, dass das Vertrauensverhältnis unüberbrückbar zerstört und damit eine weitere Zusammenarbeit mit Heike Lorenz unmöglich sei. Den Vorschlag der Richterin, mit einer Abfindung von rund 50.000 Euro den Rechtsstreit beizulegen, lehnte er ab. Stattdessen schlug sein Anwalt Rainer Lüthje eine Zahlung von 20.000 Euro als Vergleich vor, was wiederum Lorenz’ Anwalt Henning Stoffregen für unannehmbar hielt, da es vor der Kündigung keine Abmahnung gegen seine Mandantin gegeben habe und es das Prozessrisiko des Werkleiters sei, zu beweisen, dass seine Mandantin schuldhaft gehandelt habe.