Kreis Pinneberg. Kreisverwaltung stockt Personal extra für diese Maßnahme auf und empfiehlt, auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Staffelung zu achten.

Bei einigen ist er rosa, bei anderen noch grau. Wieder andere haben ihn bereits im Format einer Scheckkarte. Die Rede ist vom Führerschein. Doch egal, welche Farbe oder Form das Dokument hat – es muss getauscht werden. Im Kreis Pinneberg trifft dies Schätzungen zufolge 290.000 Führerscheinbesitzer. Eine Zahl, die für die Führerscheinstelle des Kreises Pinneberg eine Herausforderung darstellt. „Wir werden das Personal um eine Vollzeitstelle aufstocken“, sagt Dörte Koppelmann, Leiterin des zuständigen Fachdienstes Straßenverkehr.

Der „Zwangsumtausch“ geht auf eine Regelung der Europäischen Union zurück. Sie will in allen Mitgliedsstaaten einheitliche Führerscheine ausgeben. Diese sollen fälschungssicher und die Inhaber sollen wiedererkennbar sein. Das ist aktuell schwierig. Wer kurz nach seinem 18. Geburtstag die Fahrprüfung bestand, behielt das Dokument inklusive des darin enthaltenen Fotos ein Leben lang. Diese Regelung besteht seit 2013, dem Jahr der Umsetzung der EU-Regel in deutsches Recht, nicht mehr. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt sind, sind seitdem nur noch 15 Jahre gültig. Sie bedürfen nach Ablauf der Frist einer Verlängerung.