Kreis Pinneberg

Gutes Ende der Elmshorner Brücken-Posse

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Anne Dewitz
Landrat Oliver Stolz (l.) und Elmshorns Bürgermeister Volker Hatje an der neu gestalteten Unterführung des Krückauwanderweges an der K 23

Landrat Oliver Stolz (l.) und Elmshorns Bürgermeister Volker Hatje an der neu gestalteten Unterführung des Krückauwanderweges an der K 23

Foto: Anne Dewitz / HA

Die Querung unter der Wittenberger Straße wird für Fußgänger freigegeben. Damit ist der Krückauwanderweg bald wieder frei.

Elmshorn.  Die nach dem Neubau der Brücke an der Wittenberger Straße (K 23) in Elmshorn zunächst gesperrte Fußgängerunterführung wird demnächst freigegeben. Damit können Fußgänger den Krückauwanderweg doch wieder lückenlos nutzen. Eine zwischenzeitlich in Erwägung gezogene Fußgängerampel an der K 23 ist damit vom Tisch.

Danach hatte es zunächst nicht ausgesehen: Die neue Brücke, in neun Monaten gebaut und von 20.000 Autos täglich befahren, ist niedriger als die alte (wir berichteten). Die Normhöhe von 2,25 Meter für eine Fußgängerunterführung schien unerreichbar. Nach intensiven Abstimmungen haben die Stadt Elmshorn und der Kreis Pinneberg letztlich aber doch eine Lösung gefunden.

Beim Neubau der Krückaubrücke im vergangenen Jahr hatte die Zeit gedrängt. „Der schlechte Zustand der alten Brücke machte ein schnelles Handeln notwendig, um den Verkehr schnellstmöglich wieder fließen zu lassen“, sagt Kreissprecher Oliver Carstens. Er betont noch einmal, dass es alternativlos gewesen sei, die Brücke so zu bauen, wie sie gebaut worden ist. Weil die Wittenberger Straße eine Kreisstraße ist, war der Kreis Pinneberg Bauherr und trug die Kosten in Höhe von knapp zwei Millionen Euro.

Wesentliche Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Bauwerk hätten ein zeitintensives Planfeststellungsverfahren nach sich gezogen. Das wollten weder Kreis noch Stadt. Ein Planfeststellungsverfahren hätte schätzungsweise zwei weitere Jahre gedauert. Zudem wäre eine höhere Brücke gleich mehrere Hundertausend Euro teurer geworden. Daher musste beim Neubau auf eine grundlegende Veränderung der Höhe auch im Bereich der Unterführung verzichtet werden.

Damit blieb unter der Brücke zu wenig Platz, um eine normgerechte Querung für Fußgänger und Radfahrer zu erlauben – aus Haftungsgründen durfte der Weg damit nicht freigegeben werden. „Schon früher war das mehr ein Trampelpfad als ein Weg“, sagt Elmshorns Bürgermeister Volker Hatje. Die Unterquerung der alten Brücke sei stets so etwas wie Gewohnheitsrecht gewesen. Hatje: „Das war niemals legal.“

Eine mögliche Lösung wäre der Bau einer Fußgängerampel an der K 23 gewesen. Eine Lösung, die weder der Kreis Pinneberg noch die Stadt Elmshorn als befriedigend bezeichneten. „Vertreter des Kreises und der Stadt haben sich nochmals zusammengesetzt, um alle infrage kommenden Optionen zu prüfen, eine Wegeführung unter der Brücke zu ermöglichen. „Gemeinsam konnten wir eine Lösung finden, die wir alle gegenüber einer Ampel-Querung der Wittenberger Straße favorisieren“, sagt Hatje. Eine Fußgängerampel wäre zudem eine für den Steuerzahler teure Lösung gewesen. Geschätzte 60.000 Euro hätte das Errichten gekostet. Geld, das nun gespart werden kann.

„Durch die Anpassung von Neigungen und einer anderen Ausführung des Pflasters für die Oberflächenentwässerung kann zumindest eine für Fußgänger zulässige Durchgangshöhe geschaffen werden. Entscheidend ist hier letztlich aber das Prüfergebnis des kommunalen Versicherers, dieses Vorgehen mitzutragen. Dieses Einverständnis liegt jetzt vor“, führt Landrat Oliver Stolz aus. „Somit kann der Krückauwanderweg demnächst wieder freigegeben werden. Dies dürften alle Verkehrsteilnehmer sehr begrüßen“, so Stolz. Die nötigen Pflasterarbeiten sind bereits im Gange und sollen demnächst abgeschlossen werden.

Der Wunsch von Stadt und Kreis, auch den Fahrradfahrern diese Nutzung zu ermöglichen, ist aus Haftungsgründen jedoch nicht möglich. Die Radfahrer müssen daher absteigen und ihr Rad durch die Unterführung schieben. Eine entsprechende Beschilderung ist vorgesehen. Zur Krückau hin wird ein Geländer errichtet. Eines kann jedoch nicht behoben werden: „Die Unterführung liegt im Überschwemmungsgebiet und wird damit – wie bisher – bei Hochwasser nicht nutzbar sein“, sagt Kreissprecher Carstens.

Bevor der Weg allerdings wieder in voller Länge nutzbar ist, muss noch eine Fußgängerbrücke über die Krückau, die Bestandteil der Zuwegung ist, erneuert werden. Die alte Holzbrücke war baulich in einem so schlechten Zustand, dass sie aus Gründen der Verkehrssicherheit abgebaut werden musste.

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