Itzehoe/Rellingen. Der Rellinger Suat E. ist mit einem blauen Auge davongekommen. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe verurteilte den 53-Jährigen am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Vom Anklagevorwurf des versuchten Mordes rückte die Kammer ab.
In dem Verfahren ging es um einen Angriff des Angeklagten auf seine Ehefrau Andrea, der sich am 25. März in ihrem Rellinger Haus abspielte. Die Eheleute lebten zwar noch unter einem Dach, jedoch schon in Trennung. In der Nacht hatte sich Suat E. zu seiner Noch-Ehefrau ins Bett gelegt und, als diese sich aus seiner Umarmung lösen wollte, auf die 51-Jährige dutzendfach eingeprügelt und sie mehrfach gewürgt. Erst als die Söhne des Paares dazwischengingen, endete die Welle der Gewalt.
„Für das Opfer war das eine belastende und furchteinflößende Situation“, so die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Der Angriff habe sich im Schlafzimmer der Frau und damit in einem besonders geschützten Raum abgespielt. „Sie hatte Todesangst und wurde übel zugerichtet.“ Hildebrandt sprach von „einem besonders schweren Fall von häuslicher Gewalt“. Dennoch sei der Angriff rein rechtlich nur als gefährliche Körperverletzung zu werten.
Zuvor hatte bereits Staatsanwältin Greta Hansen eingeräumt, dass der Anklagevorwurf nicht aufrechtzuerhalten sei. Auch ein versuchter Totschlag komme nicht infrage, weil Suat E. kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden könne. „Laut dem medizinischen Sachverständigen war nicht eindeutig feststellbar, wie lange und wie intensiv das Würgen war.“ Andrea E. hatte zwar im Prozess behauptet, vom Würgen ohnmächtig geworden zu sein und sich nicht mehr an die Schläge erinnern zu können. Noch im Krankenwagen hatte sie jedoch einer Polizeibeamtin minutiös den Ablauf der Attacke geschildert und eine Ohnmacht verneint. „Ich gehe nicht davon aus, dass eine Bewusstlosigkeit vorgelegen hat“, so die Staatsanwältin. Zwar sei der Angriff potenziell lebensgefährlich gewesen, eine akute Lebensgefahr habe aber nicht bestanden.
Das Urteil von zweieinhalb Jahren Haft entsprach dem Antrag der Staatsanwältin. Verteidiger Arne Timmermann hatte 22 Monate Haft auf Bewährung gefordert – und das trotz fünf Vorverurteilungen und zwei laufender Bewährungen. „Mein Mandant hat keine Vorstrafen im Bereich der Gewaltkriminalität, und es handelt sich hier um eine typische Beziehungstat.“
Opferanwältin Claudia Hauck-Delhey stellte keinen konkreten Strafantrag. „Die Höhe der Strafe ist für meine Mandantin nicht wichtig. Für sie ist entscheidend, dass die Trennung von ihrem Ehemann nun endgültig vollzogen ist und er nie wieder in das einstmals gemeinsame Haus zurückkehren wird.“ Ihre Mandantin leide noch heute massiv unter den Tatfolgen. Dennoch habe sie ihr Leben wieder in den Griff bekommen. „Sie ist froh, wenn der Prozess abgeschlossen ist.“
Suat E. hatte zu Beginn des Verfahrens ein Geständnis abgelegt. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich für seine Tat. Er wolle den Kontakt zu seinen drei Söhnen („Ich liebe sie sehr“) aufrechterhalten und sei auch bereit, seiner Frau ein Schmerzensgeld zu zahlen. Der 53-Jährige war 1968 mit seinen Geschwistern nach Deutschland gekommen, wo sein Vater als Gastarbeiter tätig war. Seinen Hauptschulabschluss holte er später nach, lernte dann Kfz-Mechaniker.
Das Gericht hob auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl auf, weil keine Fluchtgefahr mehr bestehen soll. „Ich halte das Urteil für einen großen Erfolg. Wäre mein Mandant wegen versuchten Mordes verurteilt worden, wäre die Strafe erheblich höher ausgefallen“, so Verteidiger Timmermann. Er wolle jetzt das schriftliche Urteil abwarten und dann prüfen, ob eine Revision erfolgversprechend sei. „Eine Bewährungsstrafe wäre aus meiner Sicht möglich gewesen.“ Staatsanwältin Hansen gab an, mit dem Urteil zufrieden zu sein. „Es entsprach meinem Strafantrag. Ich werde keine Rechtsmittel einlegen.“
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