Für die betroffenen Familien ist dieser Streit zum Glück ein Nullsummenspiel.

Sie müssen nicht fürchten, für die Beschulung ihrer Kinder in den beiden Förderzentren des Kreises Pinneberg plötzlich zur Kasse gebeten zu werden. Das ist auch gut so und würde wohl auch die meisten Familien überfordern, schließlich geht es um Schulkostenbeiträge von bis zu 8535 Euro je Kind und Jahr.

Allerdings streiten sich nun der Kreis auf der einen und die Städte und Gemeinden auf der anderen Seite, wer die Kosten von zusammen 1,7 Millionen Euro für die Beschulung der 250 geistig behinderten Schüler tragen soll. Jahrelang hat diese Aufgabe der Kreis allein übernommen. Nun ist das Schulgesetz des Landes so geändert worden, dass der Kreis diese Auslagen den betreffenden Kommunen in Rechnung stellen kann. Bei den allgemeinbildenden Schulen ist diese Praxis gang und gäbe. Wenn beispielsweise Kinder, die in Prisdorf wohnen, in Pinneberg zur Schule gehen, muss die Gemeinde dafür einen bestimmten Betrag an die Kreissadt zahlen.

Warum das nicht auch für Förderzentren gelten soll, ist nicht nachzuvollziehen. Umso erstaunlicher ist es, dass von den 36 betroffenen Kommunen nicht eine diese seit 2013 vom Kreis erhobenen Beträge bezahlt hat. Nun will der Kreis eine Musterklage abwarten. Aber das wird die Verpflichtung der Kommunen nur aufschieben, nicht aufheben. Ihre Kostenbeteiligung ist nur gerecht.