Die Gemeinden Holm, Heist und Moorrege werden ihre Satzungen zum Nutzungsentgelt für die Obdachlosenunterkünfte aufheben.

Moorrege. Für die Bewohner hat dies jedoch keine Auswirkungen. „Dies ist ein rein formeller Akt. Die Gemeinden müssen ihre Satzungen aufheben, damit die Satzung des Amtes Moorrege greifen kann“, sagt Rainer Jürgensen, Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Moorrege.

Die Amtsverwaltung ist ohnehin für die Unterbringung der Wohnungslosen zuständig. Durch rechtliche und organisatorische Änderungen muss mittlerweile nicht nur das zu zahlende Entgelt, sondern auch das Benutzungsverhältnis, die Hausordnung, das Rechtsverhältnis und die Art der Einweisung durch eine Satzung geregelt werden. Für die Nutzung der Unterkünfte müssen die Wohnungslosen selbst zahlen, meist wird dies jedoch von Behörden wie dem Arbeitsamt übernommen.

„Die Höhe des Entgeltes wird durch die Zweite Berechnungsverordnung des Bundes festgelegt und orientiert sich an der Größe der zugewiesenen Wohnung und der Dauer der Benutzung“, sagt Jürgensen. Zurzeit seien die Unterkünfte in nahezu allen Gemeinden des Amtes voll ausgelastet. „Das liegt auch daran, dass dort Flüchtlinge untergebracht werden.“ Die Wohnungen sind oft sehr einfach eingerichtet, teilweise gibt es Gasöfen als Heizung – das hat seinen Grund. „Es handelt sich um sogenannte Schlichtwohnungen. Dort ist normalerweise nur eine kurzzeitige Unterbringung vorgesehen, insbesondere für die Flüchtlinge“, so Jürgensen.

In der nächsten Sitzung des Amtsausschusses am Dienstag, 24. März, von 19 Uhr an soll die neue Satzung für die Gemeinden des Amtes Moorrege beschlossen werden. Der Ausschuss für Bau-, Umwelt- und Feuerwehrangelegenheiten der Gemeinde Heist berät am Montag, 9. März, von 20 Uhr an im Lindenhof, Großer Ring 7, über die Aufhebung der aktuellen Gemeindesatzung.

Der Finanzausschuss der Gemeinde Moorrege befasst sich am Dienstag, 10. März, von 20 Uhr an im Sitzungssaal des Amtes Moorrege, Amtsstraße 12 in Moorrege, mit dem Thema und die Gemeinde Holm bespricht den Sachverhalt ebenfalls am 10. März von 20 Uhr an im Haus der Gemeinde, Schulstraße12 in Holm.