Lob für von der Heide

28. Februar/1. März: „Ein Grundstücksdeal mit Folgen"

Das Ärztehaus in Quickborn ist ein erschlossenes und bebautes, nachhaltig genutztes Grundstück für vielfältige Gesundheitsleistungen. Es ist gut für alle Quickborner und sicher kein fauler Apfel für die Stadt oder die jetzigen Nutzer oder deren Nachfolger.

Es ist erstaunlich, warum die Stadt Quickborn das Grundstück nicht weiterhin verpachten, sondern zum angeblichen Buchwert (was ist das?) von 420.000 Euro an Unbekannt verkaufen will. Von wem und wie soll das Grundstück in Zukunft genutzt werden?

Der Verkaufspreis für das innerstädtische Sahnestück von 7000 Quadratmetern (also kein Industriebauplatz im Außenbereich ) wurde von der Ratsversammlung mit 400.000 Euro, also mit 57 Euro pro Quadratmeter, festgelegt. Zu billig! Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Stadt nichts verschenkt. Zur Ermittlung des Verkaufspreises muss man den Verkehrswert nach der aktuellen amtlichen Kaufpreis-Sammlung für innerstädtische Bauplätze/Gebäude (Wohnungen/Läden/Büros) heranziehen. Baugrundstücke liegen in Quickborn bei 200 bis 300 Euro pro Quadratmeter und höher – macht ein bis zwei Millionen Euro!

Es darf die Frage erlaubt sein, wer denn die Personen (vorgeblich die Ärztehaus-Betreiber) sind, denen so ein Billigpreis offeriert wird – und von welchen Akteuren und warum diese ganze Geschichte initiiert worden ist. Die Quickborner sollten darüber Genaueres erfahren und sich bei ihrem fraktionslosen Ratsherrn von der Heide für dessen Wachsamkeit und Ehrlichkeit bedanken.

Wilhelm Rhauderwiek, Quickborn

Reif fürs Schwarzbuch

Der vorgeschaltete Kommentar von Burkhard Fuchs „Nicht im Interesse der Allgemeinheit" ist wohltuend ausgewogen und sachgerecht. Und dem Quickborner Ratsherrn Ulf C. Hermanns-von der Heide gebührt Lob und Anerkennung für seine standhaft kritische Haltung zum offenbar beabsichtigten Verkauf der Immobilie „Ärztezentrum Quickborn". Der Verkauf an sich erscheint schon unsinnig weil die Stadt Quickborn damit ihre strategischen Einflussmöglichkeiten aus der Eigentümerstellung aufgibt und damit den weiteren Betrieb und die Entwicklung nur sehr eingeschränkt steuern kann. Des weiteren liegt der kolportierte Verkaufspreis von 400.000 € unter dem Buchwert der Immobilie und führt nach dem Verkauf zu einem außerordentlichen Verlust in der Vermögensbilanz der Stadt Quickborn. In Ansehung der exorbitanten Verschuldung der Stadt erscheint diese Vorgehensweise doppelt fragwürdig. Unabhängig davon wäre bei einem Verkauf auch nicht der Buchwert sondern vielmehr der Verkehrswert zugrundezulegen.

Bei einem angenommenen Quadratmeterpreis von 150 Euro ergäbe sich bei einer Grundstücksgröße von 7000 qm ein weit höherer Preis von rund einer Million Euro. Es bestehen somit erhebliche ökonomische Zweifel und strategische Vorbehalte an der Vorteilhaftigkeit des Verkaufs der Immobilie zum Preis von 400.000 Euro. Es muss vielmehr befürchtet werden, dass Quickborn es damit mühelos schafft im nächsten „Schwarzbuch der Steuerverschwendung" einen der vorderen Plätze einzunehmen.

Sofern vor dem Hintergrund des auslaufenden Pachtvertrages im Jahr 2025 für die Betreiber des Ärztezentrums es nachvollziehbare Planungssicherheit für die weitere Entwicklung und den Ausbau des Gesundheitszentrums geben muss, würde sich als Problemlösung die vorzeitige Anpassung und Verlängerung der bestehenden Verträge anbieten. Warum wird dieser Weg nicht beschritten?

Gerd Rohde, Quickborn

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