Seit November 2014 darf Geflügel in Teilen des Kreises Pinneberg nur noch in geschlossenen Ställen oder einer gesicherten Voliere gehalten werden.

Kreis Pinneberg. Eine vorbeugende Reaktion auf das Auftreten des Vogelgrippe-Virus H5N8, die jetzt abgeschwächt werden kann. Auf Grundlage einer neuen Risikobewertung sei es möglich, das sogenannte Aufstallungsgebiet in Schleswig-Holstein zu verkleinern, so Kreis-Pressesprecher Oliver Carstens am Mittwoch. Ab sofort herrsche Stall- und Volierenpflicht nur noch im Bereich eines etwa 1000 m breiten Streifens entlang der Elbe, der am nördlichen Rand des Kreises Pinneberg beginnt und sich bis nach Wedel zieht, sowie auf Helgoland.

Die Kreisverwaltung weist auf die Verpflichtung aller Geflügelhalter hin, ihre Tierbestände anzuzeigen. Die Pflicht gelte für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse, unabhängig von der Anzahl der Tiere. Die Daten seien notwendig, um Vorbeugemaßnahmen einleiten und im Seuchenfall agieren zu können. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sei unbedingt zu vermeiden.