Schöffengericht Itzehoe eröffnet Verfahren gegen André M., der für Rellinger Brandserie verantwortlich sein soll

Rellingen/Itzehoe. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Montag der Prozess gegen den mutmaßlichen Feuerteufel von Rellingen begonnen. André M., der in Handschellen in den Saal geführt wurde, muss sich zunächst wegen Brandstiftung in drei Fällen vor dem Schöffengericht Itzehoe verantworten. Gegen ihn stehen noch zwei weitere Anklagen im Raum, die zwölf Taten umfassen. Viele weitere der Fälle, die voriges Jahr Rellingen erschütterten, lassen sich dem 27-jährigen nicht nachweisen.

Prozessbesucher wurden zweimal durchsucht – am Eingang des Gebäudes und vor dem Gerichtssaal. Zum Auftakt verlas Staatsanwalt Kjell Gasa nur die Anklage. Nach nicht einmal fünf Minuten war der erste Prozesstag beendet. André M. ließ sich kurz von seinen Verwandten umarmen und trat dann den Rückweg in die benachbarte JVA an, wo er in Untersuchungshaft sitzt.

Die drei angeklagten Taten vom 8. September 2014 sind nur die Spitze des Eisberges. Zwischen Juni und September vorigen Jahres waren in Rellingen diverse Autos in Flammen aufgegangen, es kam zu Dutzenden Sachbeschädigungen wie Reifenstechereien. Das Problem ist offenbar, dass der Nachweis zu André M. nicht geführt werden kann. „Vieles spricht dafür, dass diese Taten zur gleichen Serie gehören“, sagt Staatsanwalt Gasa. Für eine Anklage reichte es zunächst nur in den drei Fällen, in denen der 27-Jährige vor den Augen von Zivilpolizisten agierte. Die Beamten lagen vor dem Elternhaus von André M. im Bereich An der Rellau auf der Lauer, weil sie den vorbestraften Rellinger als Täter im Visier hatten.

Gegen 22.56 verließ André M. laut Anklage das Haus und schob Zeitungspapier unter den linken hinteren Reifen eines Opel Agila, der dort parkte. Dann setzte er das Papier mit einem Feuerzeug in Brand und ging ins Haus zurück. Sofort löschten die Beamten das Feuer. Gegen 23.28 Uhr kam der 27-Jährige wieder zurück, holte sich Prospekte aus einer Papiertonne und legte sie unter zwei Reifen des Fahrzeuges. Auch ein daneben parkender VW Polo wurde auf diese Weise präpariert, ehe wiederum das Feuerzeug gezündet wurde. In diesen Fällen schmolzen Teile der Verkleidungen der Fahrzeuge.

„Das sind die klarsten Fälle“, so der Staatsanwalt, der sie beim Landgericht zur Anklage brachte. Die Richter verwiesen das Verfahren angesichts der geringen Straferwartung an das Schöffengericht. Dieses kann bis zu vier Jahre Haft verhängen. „Eine Strafe etwa in dieser Höhe kann ich mir vorstellen, wenn wir über alle 15 angeklagten Taten sprechen“, sagt Ankläger Gasa.

Die zwei nachgeschobenen Anklagen umfassen zwölf Taten, darunter Pkw-Brandstiftungen, Reifenstechereien sowie zerstörte Scheiben von Wohnhäusern. Zuständig ist das Landgericht, an das die Staatsanwaltschaft die Anklagen adressiert hat. Denkbar ist, dass die Richter auch diese Fälle an das Schöffengericht weiterreichen und sie in die laufende Verhandlung einbezogen werden. „Es steht auch die Frage im Raum, ob der Angeklagte im Maßregelvollzug untergebracht wird“, erläutert Gasa.

In einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung saß André M. bereits mehr als sechs Jahre ein. Er war 2007 festgenommen worden, weil er mit einem Komplizen angeblich einen Bombenanschlag auf das Rellinger Apfelfest geplant hatte. Der Prozess vor dem Landgericht Itzehoe endete am 2. Juli 2008 mit einem Freispruch in diesem Anklagepunkt. Verurteilt wurde das Duo wegen mehr als 100 Straftaten, darunter Brandstiftungen, und Sachbeschädigungen. André M. wurde zu einer dreieinhalbjährigen Jugendstrafe und aufgrund seiner schweren Persönlichkeitsstörung zur Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt. Er kam im Dezember 2013 frei und zog zurück zu seinen Eltern nach Rellingen.

Am 28. Juli stand auch der Fiat der Rellinger Jugendpflege in Flammen, der vor dem Rathaus parkte. Auch das Verwaltungsgebäude wurde beschädigt. Den Gebäudeschaden und den Zeitwert des Fahrzeuges erstattete die Versicherung, die spezielle Inneneinrichtung des Fahrzeuges nicht. „Diesen Fall konnten wir nicht zur Anklage bringen“, so der Staatsanwalt. Bürgermeisterin Anja Radtke bezeichnet dies als schwer nachvollziehbar. „Aber wir leben in einem Rechtsstaat.“

Die Gemeinde hatte auch angesichts der Drohungen, die der angebliche Brandstifter unter dem Pseudonym des SS-Generals Felix Steiner auf Facebook aussprach, Strafanzeige erstattet. „Der Verfasser hat seine Spuren zu verwischen gewusst, er ist nahezu unidentifizierbar“, sagt Gasa. Über einen Facebook-Account verfügt auch André M., der dort aus seiner Sympathie zum Dritten Reich keinen Hehl macht. Sein aus Rostock stammender Verteidiger Thomas Penneke hat in Mecklenburg-Vorpommern diverse Nazi-Größen vertreten. Alles Indizien, keine Beweise.

Als psychiatrischer Sachverständiger begleitet Dr. Thomas Bachmann das Verfahren. Er soll die Schuldfähigkeit von André M. beurteilen und die Frage beantworten, ob eine erneute Unterbringung in der Psychiatrie notwendig ist. In seiner vorläufigen Einschätzung hat der Gutachter dies verneint. Allerdings musste er nach Aktenlage entscheiden, weil der Angeklagte eine Untersuchung verweigert. Sollte Bachmann seine Meinung im Verfahren ändern, wäre wiederum das Landgericht zuständig. Das Schöffengericht kann keine dauerhafte Einweisung verfügen. Der Prozess wird am 16. März fortgesetzt. „Es wird keine geständige Einlassung meines Mandanten geben“, kündigte Verteidiger Penneke an.