Wegen drei Brandstiftungen im September vorigen Jahres in seiner Heimatgemeinde Rellingen muss sich der 27 Jahre alte André M. vom kommenden Montag, 2. März, an vor dem Amtsgericht Itzehoe verantworten.

Rellingen/Itzehoe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am Abend des 8. September in drei Fällen Fahrzeuge in Brand gesteckt zu haben. Für diese Taten drohen dem Beschuldigten ein bis zehn Jahre Haft. Seit seiner Festnahme, als er auf frischer Tat ertappt wurde, sitzt er in Untersuchungshaft.

Ob M. auch für die Brandserie in den Sommermonaten zuvor verantwortlich war, ist nicht Bestandteil dieses Prozesses. Dies wird möglicherweise noch in einem gesonderten Verfahren zu prüfen sein, sagt Landgerichtssprecherin Julia Gärtner. So waren zwischen Juni und August verschiedene Gegenstände und Fahrzeuge in Brand gesteckt worden, darunter der Jugendbus der Gemeinde. Dabei ist die Gemeinde auf einem Teil des Schadens sitzen geblieben, wie Bürgermeisterin Anja Radtke berichtet. Die Versicherung ersetzte nur den Zeitwert des Fahrzeuges, die Kosten für die verbrannte Inneneinrichtung nicht.

Auch wenn die seltsame Brandserie in Rellingen nach der Verhaftung des Angeklagten aufhörte, steht nicht fest, ob auch diese Fälle vor Gericht kommen. Es stünden weitere Anklagepunkte im Raum, die aber nicht abschließend geklärt seien, sagt Gerichtssprecherin Gärtner. Bürgermeisterin Radtke, der nach Ende der Brandserie „eine unglaubliche Last von den Schultern gefallen“ sei, sagt: „Wir werden diesen Prozess kritisch beobachten.“

André M. ist für die Gemeinde kein unbeschriebenes Blatt. 2008 war er wegen zahlreicher Sachbeschädigungen und Brandstiftungen zu einer mehrjährigen Jugendstrafe und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden und erst im Dezember 2013 wieder auf freien Fuß gekommen. Eine erneute Unterbringung in der Psychiatrie scheidet jetzt aber aus. Das Landgericht lehnte diesen Antrag der Staatsanwaltschaft ab und verwies das jetzige Verfahren an das Schöffengericht in Itzehoe. Dort sind bis 31. März fünf Verhandlungstage angesetzt.