Ab auf die Straße? Benutzungspflicht in der Kritik. Verkehrsbehörde des Kreises prüft Änderung der bisherigen Richtlinien

Schenefeld. Bevölkern bald zahlreiche Radfahrer die Straßen? Radeln sie statt auf extra angelegten Wegen reibungslos über den Asphalt und die Autofahrer müssen Platz machen? Wenn es nach den Grünen geht, dann sind die Tage einer Benutzungspflicht für Radwege in Schenefeld gezählt. Wie Grünen-Chef Mathias Schmitz am Donnerstagabend im Planungsausschuss ankündigte, will seine Partei mit einem Antrag die Benutzungspflicht der Radwege an Blankeneser Chaussee, Hauptstraße und Kiebitzweg kippen.

In allen Fällen handelt es sich um sehr befahrene Straßen, in denen es teilweise Radwege gibt – manchmal auf beiden Seiten, manchmal nur einseitig und laut Verwaltung teilweise in sanierungsbedürftigem Zustand. Und für alle liegen Anträge von einem Einwohner vor, der von der vorordneten Benutzungspflicht genug hat. Von den Grünen, aber auch vereinzelt aus den Reihen der SPD, kommt Unterstützung für den Wunsch nach mehr Freiheit und der Eroberung der Straße.

„Ich sehe keinen einzigen Grund, warum wir schnelle Radfahrer auf diese Wege zwingen. Ich möchte die Freiheit haben zu wählen, ob ich den Radweg benutze oder auf der Straße fahre“, erklärte Schmitz. Immer mehr nutzten das Rad als generelles Fortbewegungsmittel, würden mit schnellen Renn- und Elektrorädern zur Arbeit preschen. Für diese Gruppe sei es aus Sicht der Grünen eine Zumutung über die sanierungsbedürftigen Straßen zu rumpeln.

Das Problem: Wenn sie trotzdem auf der Straße radeln, sind sie abgesehen von dem Ärger mit den Autofahrern bei einem Unfall nicht versichert. Zudem droht ihnen eine Strafe wegen einer Ordnungswidrigkeit. Dabei ist laut Straßenverkehrsordnung die Straße eigentlich der Ort, wo Räder hingehören. Eben nur in Ausnahmefälle kann die Benutzungspflicht eines Radweges verordnet werden. Ob das Kriterium vielbefahren dafür ausreicht, ist mehr als fraglich. Vor allem ein relativ neues Urteil des Oberverwaltungsgerichtes stellt das in Frage.

Deshalb tut sich auch etwas auf Kreisebene. Die Behörde für Straßenbau und Verkehrssicherheit, die in der Region auch in den meisten Fällen das letzte Wort bei der Anordnung von Regeln und Pflichten hat, prüft derzeit die grundsätzliche Regelung. Sprich: Es könnte eine generelle Änderung in der Grundposition geben, die derzeit im Kreis Pinneberg doch eher zurückhaltend ist, wenn es um Räder auf der Straße geht. Wie Oliver Carstens als Pressesprecher der Kreisverwaltung erklärt, steht für diese Woche ein Gespräch mit den zuständigen Behörden, der Polizei und den Straßenbauträgern an. Anschließend will man sich mit den Radverbänden und Gemeinden besprechen. „Es ist Zeit auf die Grundsätze zu gucken und gegebenenfalls auch sie zu modernisieren“, so Carstens.

Etwas, was unter anderem die Schenefelder Grünen gern hören, was bei den Christdemokraten und dem örtlichen Seniorenbeirats dagegen für Entsetzen sorgt, wie am Donnerstag während der Sitzung deutlich wurde. Sie fürchten um die Sicherheit der Radfahrer, die weitere Verwahrlosung der Radwege und die Vertreibung aller Radler vom Bürgersteig durch meckernde Sparziergänger. Straße oder Radweg? Dieter Spincke (OfS) war vor allem eins wichtig: „Was für Autofahrer gilt, gilt auch für Radfahrer und Fußgänger: Rücksicht nehmen. Dann funktioniert das auch, egal ob auf dem Fußweg oder auf der Straße.“