Nachbargemeinde Rellingen berechnet Straßenreinigungsbeitrag der Bürger anders

Halstenbek. Nach dem Debakel mit den fehlerhaften Bescheiden zur Straßenreinigungsgebühr gelobt die Halstenbeker Verwaltung Besserung. Alle 7000 Bescheide werden überprüft, gegebenenfalls neu berechnet und erneut den Grundstückseigentümern postalisch zugestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen keine Zahlungen geleistet werden. An der Satzung an sich wird es jedoch eben so wenig Änderungen geben wie an der gewählten Berechnungsgrundlage. Und an dem Prinzip, dass die Berechnungen durch eine externe Firma erfolgen, soll nicht gerüttelt werden.

„Wir als kleine Verwaltung haben dafür nicht das Personal“, begründet Bürgermeisterin Linda Hoß-Rickmann das Outsourcing. Die Firma GeKom, die für die Verwaltung die Satzung erstellt und die Berechnungsformel entwickelt hat, sei auf die Beratung von Kommunen in dieser Größenordnung spezialisiert. Hoß-Rickmann: „Wir greifen nicht das erste Mal auf die Dienste dieser Firma zurück. Und die machen so etwas auch nicht zum ersten Mal.“

Die Firmen, mit denen die Gemeinde zusammenarbeitet, hätten die notwendigen Datensätze vom Katasteramt erhalten. Sorgen, dass diese sensiblen Daten in falsche Hände gelangen können, müsse sich niemand machen. „Uns liegen umfangreiche Datenschutzerklärungen der beteiligten Firmen vor. Wir sind ganz auf der sicheren Seite“, sagt Hoß-Rickmann. Die erfolgten Rechenfehler seien nicht bei der GeKom, sondern bei einer weiteren involvierten Firma erfolgt, so Hoß-Rickmann weiter. Ihr gehe es jedoch nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, dass im zweiten Anlauf alle Fehler ausgemerzt werden können.

Halstenbek hat sich laut Votum der Politik für den Quadratwurzelmaßstab entschieden. Das bedeutet, dass die aus der Grundstücksgröße gebildete Quadratwurzel die Berechnungsgrundlage bildet. Diese Methode bietet Vorteile für die Besitzer großer Grundstücke. Außerdem können alle Grundstücke, auch die in sogenannter Hinterlandbebauung, gleichberechtigt herangezogen werden.

Das ist beim Frontmetermaßstab nicht der Fall. Hier ist die Länge der Grundstücksseite maßgebend, die an die zu reinigende Straße angrenzt. Grundstücke in Hinterlandbebauung kommen bei dieser Berechnungsmethode billig davon, Eckgrundstücke hingegen werden richtig teuer. „Wir stellen die Berechnungsformel nicht in Frage. Das gewählte Modell erschien uns sinnvoll und gerecht“, sagt Hoß-Rickmann.

Sie legt Wert auf die Feststellung, dass alle Grundstücke entlang der zu reinigenden Straßen veranschlagt werden – also auch landwirtschaftlich genutzte Flächen, für die durch ihre Größe eine höhere Gebühr anfällt als für kleine, bebaute Areale. „Gerade die landwirtschaftlich genutzten Flächen führen zu einer starken Verschmutzung der Straßen“, so Hoß-Rickmann weiter.

Ein Beispiel: Bei einem 800 Quadratmeter großen Grundstück ergibt sich bei der Quadratwurzelberechnung eine Meterzahl von 28. Die Gebühr pro Meter beträgt 2,48 Euro, aufgesplittet in 1,25 Euro für die Straßenreinigung und 1,23 Euro für den Winterdienst. Leistet die Gemeinde beide Dienste, zahlt der Grundstückseigentümer in dieser Straße 69,44 Euro für die monatliche Reinigung.

Die Straßenreinigungsgebührensatzung ist zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Die fehlerhaften Bescheide, die jetzt versandt wurden, waren der erste Versuch der Gemeinde, die Gebühr für 2014 und 2015 einzutreiben. Parallel zur Gebührensatzung gibt es eine Straßenreinigungssatzung in ihrer aktuellsten Fassung vom 1. April 2014. Dort sind Straßen aufgeführt, in denen die Gemeinde die Reinigungspflicht den Anliegern übertragen hat. „Straßen, die nicht über ein Hochbord verfügen, können von unseren Maschinen nicht gereinigt werden“, so Hoß-Rickmann. In solchen Fällen würden die Anlieger keiner Gebührenpflicht unterliegen. Auch der Winterdienst erfolge nicht in allen Straßen der Gemeinde.

Auch in der ähnlich großen Nachbargemeinde Rellingen gibt es eine Straßenreinigungsgebührensatzung. Die erste Fassung datiert bereits von 1997, Modifizierungen wurden zum 1. Januar 1999 und zum 1. Januar 2004 beschlossen. „Wir haben uns damals für den Frontmetermaßstab als Berechnungsgrundlage entschieden“, erläutert Tom Rasmussen, Fachbereichsleiter für Planen und Bauen.

Satzungserstellung und Berechnung sei verwaltungsintern erfolgt. Das mache Rellingen grundsätzlich bei Satzungen dieser Art. Bei komplizierteren Verfahren, etwa Berechnung von Straßenausbaubeiträgen, greife die Gemeinde auch auf externe Hilfe zurück.

Die Ersterfassung der Grundstücke und deren Eigentümer nahm in Rellingen einst eine Verwaltungsangestellte namens Anja Radtke vor. Die ist heute Bürgermeisterin – und die von ihr miterstellte Gebührensatzung gilt ohne Beanstandung bis heute.

Beanstandungen gibt es auch in Schenefeld keine. Dort ist der Grund allerdings ein anderer. Laut Bürgermeisterin Christiane Küchenhof verzichtet die Stadt auf Straßenreinigungsgebühren. Eine seit vielen Jahren geltende Reinigungssatzung regelt, in welchen Straßen die Anwohner reinigen müssen und wo die Stadt die Leistung übernimmt. Die Anwohner, denen die Stadt die Arbeit abnimmt, werden bisher laut Küchenhof nicht zu Kasse gebeten.