Nachlässige Arbeit im Rathaus

14. und 15. Januar: „Gebührenchaos am Luruper Weg“ und „Halstenbek verrechnet sich bei Gebühren“

Bürgermeisterin Hoß-Rickmann entschuldigt den Fehler bei der Gebührenberechnung mit einem Softwareproblem bei der Erstellung der Gebührenbescheide, die durch eine Fremdfirma auf den Weg gebracht wurden.

Wenn Anwohner des schon lange gesperrten Luruper Weges sowie Anwohner der Straße Achtern Kronskamp, die bisher noch nie gereinigt beziehungsweise vom Schnee befreit wurde, hinzugezogen werden, ist dieses kein Softwareproblem, sondern ein Beweis von nachlässiger Arbeit in der Verwaltung. Wie sollen Bürger bei derartiger Nachlässigkeit ihrer Verwaltung zukünftig noch vertrauen? Die von der Bürgermeisterin angekündigte schriftliche Information in den kommenden Tagen geht zu Lasten aller Bürger.

Eggert Lüthje, Alwin Knabe, Halstenbek

Ungewöhnliche Berechnung

Mich wundert, dass kein Wort darüber verloren wird, wie – freundlich formuliert – ungewöhnlich die Berechnungsgrundlage für die Straßenreinigungsgebühr ist: Es geht nach der Grundstücks-Gesamtgröße, nicht nach der Länge der Strecke, die an der Straße liegt.

Dörte El Sarise, Halstenbek

Nicht frühzeitig informiert

Für nicht erbrachte Leistungen (Luruper Weg, Ahornweg) werden Gebühren verlangt. Schuld sei ein Softwarefehler, heißt es. Ein Sachbearbeiter, der den Input gemacht hat, hat mit Sicherheit bedacht, dass einige Straßen nicht berücksichtigt werden dürfen, weil Baustellen eine Straßenreinigung oder Winterdienst unmöglich machen. Das kann man ohne Schwierigkeiten nachvollziehen. Was viele nicht nachvollziehen können, ist der Berechnungsmaßstab der Gebühr. Es gibt drei gängige Berechnungsmethoden: 1. Der Frontmetermaßstab, 2. Der Grundflächenmaßstab und 3. Der Quadratwurzelmaßstab.

Alle drei Berechnungsmethoden haben Vor- und Nachteile. Der Quadratwurzelmaßstab, der in Halstenbek zur Anwendung kommen soll, hat den Nachteil, dass große Grundstücke günstiger und kleinere Grundstücke ungünstiger abschneiden. Ebenso ist es bei Grundstücken, die eine lange Straßenfrontseite und geringe Tiefe und Grundstücken, die eine geringe Straßenfrontseite und große Tiefe haben (Näheres unter: www.monheim.de/fileadmin/user_upload/Media/Dokumente/Rathaus/Rat_Verwaltung/einfuehrung_grundstuecksflaechenm.pdf).

Übrigens: Mit der erhobenen Straßenreinigungsgebühr/Winterdienst sollen nur 75 Prozent der tatsächlichen Kosten abgedeckt werden. Die restlichen 25 Prozent werden von den Grundstückseigentümern durch Reinigung und Winterdienst von Bürgersteig und Seitenstreifen erbracht. Mit frühzeitiger Information aus dem Rathaus wäre die herrschende Wut der Einwohner nicht so groß.

Norbert Purwins

Welche Version stimmt?

Zum einen steht im Internet eine Straßenreinigungsgebührensatzung, die am 27.11.2013 veröffentlicht wurde [und deren optische Gestaltung Sie zu Recht als „misslungen“ bezeichnen], zum anderen dortselbst aber auch eine „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Halstenbek vom 1.4.2014 (Straßenreinigungssatzung)“, die von der Gemeindevertretung am 31.3.2014 [also später] beschlossen wurde.

Nach Letzterer müssen Anwohner selbst für die Reinigung sorgen – mit Ausnahme einiger weniger Straßen, die in einer Anlage aufgeführt sind. Obwohl darin aber etwa die Magdalenenallee nicht aufgeführt ist und demnach privat für die Reinigung gesorgt werden muss, haben die Anwohner ebenfalls Gebührenbescheide erhalten. Welche Version stimmt nun? Eine Antwort auf meine diesbezügliche Anfrage bei der Gemeindeverwaltung steht noch aus.

Karin von Schultzendorff, Halstenbek

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