Landeskriminalamt hat Unglück in Alveslohe aufgeklärt. Die illegale Pyrotechnik der Klasse 4 wurde im Kreis Pinneberg vertrieben

Quickborn/Alveslohe. Die Hintergründe des tragischen Unglücks in der Silvesternacht, bei dem in Alveslohe ein 18 Jahre alter Quickborner ums Leben kam, sind aufgeklärt. Am Freitag teilte das Landeskriminalamt mit, dass es sich um eine hochgefährliche Kugelbombe gehandelt habe, mit der sich der junge Mann praktisch selbst in die Luft gesprengt hatte. Eine Kugelbombe sei um ein Vielfaches gefährlicher als ein sogenannter Polen-Böller, sagte LKA-Sprecher Stefan Jung. „Und der hat schon die Wirkung einer Handgranate.“

Auch die Hintermänner hat die Polizei inzwischen identifizieren können. So soll der verstorbene 18-Jährige die Kugelbombe bei einem 17-Jährigen aus einem Dorf nahe Quickborn erworben haben, der sie wiederum von einem 22-Jährigen aus Bad Bramstedt bezogen hat. Und der hatte sie bei einem 35 Jahre alten Mann gekauft, der im Kreis Pinneberg lebt. Den genauen Wohnort will LKA-Sprecher Jung nicht verraten, weil der Ort so klein sei, dass er dann namentlich bekannt werden könnte.

Diesen Händlern der illegalen Pyrotechnik, die geständig seien, drohen nun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, erklärt Jung. Wer eine solche Kugelbombe zünde, müsse mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.

Brandgefährlich mache eine Kugelbombe nicht allein die enorme Sprengkraft, die darin enthalten sei. So sei diese Pyrotechnik der Kategorie 4 mit bis zu mehreren Kilogramm geladen und dürfe nur von geschulten Experten bei Großfeuerwerken verwendet werden. Dazu wird sie über ein Rohr 100 Meter in die Luft geschossen, wo dann das Feuerwerk entzündet wird. In diesem Fall wurde sie auf dem Maisfeld gezündet. Auch die lange Zündschnur sei gefährlich, so Jung. Sie suggeriere eine Sicherheit, die es nicht gibt. Denn sie brennt mit einer Geschwindigkeit von zehn Metern pro Sekunde ab. Weglaufen ist dann kaum noch möglich.