Der jüdische Friedhof in Elmshorn wird als besonders erhaltenswertes geschichtliches Zeugnis in die Liste des Landesamtes für Denkmalpflege in Kiel aufgenommen.

Elmshorn.

Bislang war ein förmlicher und langwierigen Verwaltungsakt Voraussetzung für eine Aufnahme in die Denkmalliste. Erst dann konnte ein Kulturgut dem Denkmalschutzgesetz unterstellt werden. Nach sieben Jahren Diskussion passt sich Schleswig-Holstein nun dem bundesdeutschen Verfahren an und stellt Ende Januar vom sogenannten konstitutiven auf das nachrichtliche Prinzip um.

„Wir haben mehrere Tausend Denkmäler erkannt, aber bislang wegen aufwendiger Bürokratie nicht schützen können“, sagt Michael Paarmann, Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege in Kiel und Landeskonservator. „Die Umstellung erleichtert uns die Arbeit.“ Nun gebe es die Möglichkeit, den mehr als 300 Jahre alten Friedhof an der Feldstraße in Elmshorn mit seinen 130 noch erhaltenen Grabsteinen ohne große Umstände unter besonderen Schutz zu stellen und gegebenenfalls, wie in Glückstadt kürzlich geschehen, aufwendig restaurieren zu lassen. „Jüdische Friedhöfe sind wertige Zeugen der deutsch-jüdischen Vergangenheit“, sagt Paarmann. Allerdings bräuchte es neben des Landesamtes für Denkmalpflege weitere Finanziers.