Wer umzieht, kann seit Januar bundesweit sein Autokennzeichen behalten. Das PI wird dennoch nicht aussterben

Kreis Pinneberg. 221.146 Fahrzeuge sind mit PI-Kennzeichen unterwegs. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Doch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts könnte den Anstieg der Fahrzeuge mit PI-Nummernschildern jäh ausbremsen: Seit diesem Jahr kann bei einem Wohnortwechsel bundesweit das alte Kennzeichen behalten werden. Bisher war dies nur für diejenigen möglich, die innerhalb Schleswig-Holsteins umgezogen sind.

Doch welcher Hamburger, der sich für einen Umzug in den Kreis Pinneberg entscheidet, wird freiwillig das HH am Auto gegen ein PI tauschen, wenn er es nicht muss? Schließlich genießen die Witze über die Damen und Herren, die mit PI durch die Gegend fahren, unter Hamburgs Autofahrern Legendenstatus. „Wir bekommen immer wieder Anfragen von Hamburgern, die hierherziehen und ihr altes Kennzeichen behalten wollen“, sagt Ute Schröder, Produktverantwortliche Kfz-Zulassung bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises.

Sprunghaft angestiegen seien Anfragen dieser Art seit Juli 2014. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Änderung des Straßenverkehrsrechts eigentlich schon in Kraft treten. In letzter Minute wurde sie aufgrund von notwendigen Softwareanpassungen noch einmal verschoben. „Allen Hamburgern, die in den vergangenen sechs Monaten zu uns zur Ummeldung gekommen sind, mussten wir ein Pinneberger Kennzeichen geben“, sagt Schröder. Wie diese Personen reagiert haben, ist nicht überliefert.

Künftig gilt der Zwang zum Wechsel nicht mehr. Seit 1. Januar können auch Hamburger im PI-Exil mit HH am Auto ihre neue Heimat verleugnen. Was sie nicht können, ist nach dem Umzug einfach so tun, als wäre nichts gewesen. „Wer seinen Wohnsitz in den Kreis Pinneberg verlegt, muss nach wie vor zur Zulassungsstelle kommen“, sagt Uwe Mohrdiek, der Leiter der Straßenverkehrsbehörde.

Zwar gebe es künftig – wenn nicht ausdrücklich gewünscht – kein neues Kennzeichen mehr, jedoch werde das Fahrzeug weiterhin im PI-Bezirk neu zugelassen. Notwendig sind der Nachweis der jüngsten Hauptuntersuchung und einer Versicherung sowie die Vorlage des Fahrzeugscheins, um den Pkw in der hiesigen Straßenverkehrsbehörde zu registrieren. Die meldet dann an das Kraftfahrzeugbundesamt, dass der Wagen mit HH-Kennzeichen künftig von Pinneberg aus verwaltet wird.

Wer sein altes Kennzeichen behalten möchte, kommt mit der Gebühr von 17,20 Euro günstiger davon als früher. Die Zuteilung eines neuen PI-Kennzeichens kostet 27,50 Euro, hinzu kommen die Schilderkosten. Dass die neue Praxis zum Aussterben des PI-Kennzeichens führt, glaubt Mohrdiek nicht. „Die Ummeldungen machen nur einen kleinen Teil der Zulassungen aus“, sagt er. Und irgendwann werde auch der Ex-Hamburger fahrzeugtechnisch zum Pinneberger. Spätestens dann, wenn er sich einen neuen Wagen kauft. Der muss nämlich in Pinneberg zugelassen werden und erhält, sofern der Besitzer im Kreis Pinneberg wohnt, ein PI auf dem Nummernschild.

Und wer ein Gebrauchtwagenschnäppchen beispielsweise in Hamburg macht, braucht nicht darauf zu hoffen, das HH-Kennzeichen des Vorbesitzers auf sich übertragen zu können. „Es gab vereinzelt in Deutschland die Regelung, dass ein Fahrzeug beim Verkauf sein Kennzeichen behalten durfte. Diese gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres nicht mehr.“

Neu eingeführt ist dagegen die sogenannte internetbasierte Außerbetriebsetzung. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich die Möglichkeit, einen Pkw künftig online abmelden zu können. Auf diese Weise kann der Weg und die oftmals lange Wartezeit bei der Straßenverkehrsbehörde eingespart werden. Dies gilt als erster Schritt auf dem Weg hin zu einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). „Das ist Zukunftsmusik“, sagt Mohrdiek.

Auf dem Weg dahin gibt es seit dem 1. Januar für jedes neu zugelassene Fahrzeug neue Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen. Sie enthalten jeweils einen verdeckten Sicherheitscode. Wer online eine Außerbetriebsetzung beantragen will, muss den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen und den Sicherheitscode auf der Siegelplakette am Kennzeichen ermitteln. Als nächstes gilt es, sich auf einer zentralen Webseite des Kraftfahrzeugbundesamtes einzuloggen. Dazu ist der neue Personalausweis erforderlich. Nach Angabe des Fahrzeugkennzeichens, der Sicherheitscodes und der Zahlung der entsprechenden Gebühr müsste der Vorgang abgeschlossen sein.