Kreisfeuerwehr gibt Tipps für ein sicheres Feuerwerk. Einige Gemeinden ordnen Abbrennverbote an

Kreis Pinneberg. Schon morgen ist es wieder soweit: Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit auch die Silvesternacht. Viele Menschen wollen diesen Anlass gebührend feiern und begrüßen das neue Jahr gerne mit einem Feuerwerk. Doch das kann schnell gefährlich werden: Durch falschen Umgang mit Feuerwerkskörpern kommt es immer wieder zu Unfällen und Bränden. So musste die Feuerwehr in der Silvesternacht des vergangenen Jahres zu 31 Einsätzen im gesamten Kreisgebiet ausrücken.

Deshalb gibt der Kreisfeuerwehrverband Pinneberg nun Tipps für mehr Sicherheit beim Feuerwerk. Er weist darauf hin, schon beim Kauf von Feuerwerk auf das „BAM“-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung zu achten und beim Anzünden immer der Gebrauchsanleitung zu folgen. Feuerwerkskörper sollen nur im Freien und von Erwachsenen gezündet werden. Besonders wichtig sei es, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu halten – vor allem natürlich zu Menschen, aber auch zu Autos, Mülltonnen und Häusern, insbesondere mit Reetdächern.

Raketen sollten laut der Feuerwehr nie aus der Hand, sondern am besten aus einer Flasche oder einem Eimer mit Sand senkrecht in den Himmel geschossen werden. Von Böllern, die auf dem Boden angezündet werden, sollte man sich so schnell wie möglich entfernen. Ein Blindgänger, der nach dem ersten Anzünden nicht losgeht, muss entsorgt und darf kein zweites Mal angezündet werden.

Doch auch wer nicht selbst böllert, kann Vorsichtsmaßnahmen treffen. So empfiehlt die Feuerwehr, Türen und Fenster geschlossen zu halten und Mülltonnen sicher zu verwahren. Dasselbe gilt für Autos, die am besten in der Garage oder in einer ruhigen Seitenstraße zu parken sind. Autofahrten sollten vor allem um Mitternacht herum möglichst vermieden werden.

Ebenso wie die Kreisfeuerwehr hat auch die Polizeidirektion Bad Segeberg, die für den Kreis Pinneberg zuständig ist, solche Sicherheitshinweise zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern herausgegeben. So sei etwa darauf zu achten, Löschmöglichkeiten bereitzustellen und Schutzkappen von Raketen erst unmittelbar vor dem Anzünden von Zündern zu entfernen.

Vor allem aber weist die Polizei darauf hin, dass das Schießen mit Schreckschusswaffen einer „Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz bedarf“. Bei einem Verstoß kann es zu einem Bußgeld und sogar zu einem Strafverfahren kommen.

In einigen Straßen sind keine Raketen und Feuerwerke erlaubt

Anlässlich der bevorstehenden Silvesternacht weisen auch mehrere Städte und Gemeinden im Kreisgebiet auf Abbrennverbote für Feuerwerkskörper hin. So geben unter anderem Halstenbek, Elmshorn, Schenefeld, Tornesch, Uetersen und Hasloh sowie das Amt Moorrege in ihren im Internet nachzulesenden Bekanntmachungen unterschiedliche Mindestabstände vor, die beim Abschießen von Raketen vor allem zu Reetdachhäusern gehalten werden müssen. Auf der jeweiligen Homepage des Amtes Pinnau sowie von Rellingen, Quickborn und Bönningstedt sind zudem Straßen aufgelistet, in denen das Böllern verboten ist.