In diesem Jahr haben mehr Menschen als je zuvor ihre Weihnachtseinkäufe online erledigt.

Pinneberg/Kiel. Umfangreiche Produktauswahl, fehlende Ladenschlusszeiten, einfacher Preisvergleich und Lieferung an die Haustür machen den digitalen Geschenkeeinkauf besonders beliebt.

Aber gerade bei Online-Käufen besteht auch die Gefahr, dass das Produkt doch nicht das Richtige ist oder Mängel aufweist. Deshalb fördert das Land ab 1. Januar 2015 eine Online-Schlichtungsstelle, die vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl (Baden-Württemberg) getragen wird. „Die bisher geleistete Arbeit des Online-Schlichters hat mich überzeugt. Denn wer online bestellt, soll sich auch online beschweren können und so zu seinem Recht kommen“, sagt Verbraucherschutzminister Reinhard Meyer in Kiel.

Seit Projektbeginn hätten die Verfahren in zwei Dritteln aller Fälle zum Erfolg geführt, so Meyer. Zudem sei die Online-Schlichtung im Gegensatz zu Gerichtsverfahren kostenlos, schneller und unkomplizierter. Von diesem Angebot profitierten auch die in Schleswig-Holstein ansässigen E-Commerce Unternehmen, da sie durch das Verfahren eventuell eine gerichtliche Klage ihres Kunden abwenden könnten. Verbraucher erreichen die Schlichtungsstelle über ein spezielles Formular auf der Internetseite www.online-schlichter.de. Die Teilnahme ist freiwillig und schließt den Weg zum Gericht nicht aus.