„Gefahr für die Allgemeinheit“: Krankenkasse verlangt für Elektrorollstuhl Nachweis der Verkehrstauglichkeit

Pinneberg. Das Gehen fällt Thomas Rieck zunehmend schwer. Der 46-Jährige kam behindert zur Welt. Sein Körper ist halbseitig gelähmt, den linken Arm kann er nicht benutzen. Rieck zieht ein Bein nach. Trotzdem bemüht er sich, schneller zu gehen, eilt vor und hält mit dem Rücken die Tür auf. Er ist ein Gentleman der alten Schule, auch wenn ihn das sichtlich mehr anstrengt als manchen gesunden jungen Mann. Die Tür zu seiner Lebenshilfe-Wohngruppe in Pinneberg kennt Rieck nur allzugut. Denn an dieser Stelle endet derzeit seine Freiheit, weiter kommt er allein nicht. Weil er aufgrund seiner Krankheit immer schlechter laufen kann, sind die Pinneberger Fußwege für ihn zu einem unüberwindbaren Hindernis geworden.

„Die Platten, die draußen liegen, stehen ein Stück vor, und wenn man da nicht aufpasst, fällt man auf die Nase“, erklärt Rieck und zeigt mit der rechten Hand die wenigen Zentimeter, die für ihn zu einer gefährlichen Stolperfalle geworden sind. Dabei würde er so gern einmal allein losziehen. „Durch die Stadt bummeln und die Gegend durchforsten“, sagt Rieck. Ein Elektrorollstuhl sollte das möglich machen. Das dazugehörige Rezept verschrieb ihm seine Ärztin im März 2013. Passiert ist nichts. Denn Riecks Krankenkasse, die AOK, verlangt von ihm, dass er seine Verkehrstauglichkeit nach Paragraf 11 der Fahrerlaubnisverordnung nachweist. Sprich: Rieck soll zum TÜV Nord, wie es in einem der Schreiben seiner Krankenkasse heißt, und sich dort testen lassen, ob er ein Fahrzeug führen kann.

Lothar Selke ist entsetzt über das Vorgehen der Krankenkasse. Der ehemalige Pinneberger Amtsrichter hat 2011 nach dem Tod von Riecks Mutter die Betreuung für den Behinderten übernommen. Nach seiner Pensionierung gründete Selke den Verein „Verbraucherschutz für Behinderte Menschen“, dessen Ziel die Stärkung der Rechte behinderter Menschen ist. Selke hat schon viel gehört und viele Fälle vor Gericht vertreten. So eine Forderung sei ihm aber noch nie untergekommen. „Das ist absurd. Die Benutzung von E-Rollstühlen bis 15 Stundenkilometer ist fahrerlaubnisfrei. Und auch wenn es anders wäre, woraus ergibt sich für die Krankenkasse, dass Thomas Rieck nicht verkehrstauglich sein sollte? Das ist eine Diskriminierung von behinderten Menschen“, kritisiert Selke. Der Jurist hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und droht mit Klage.

Bei der AOK sieht man den Fall ganz anders. „Bevor wir Herrn Rieck mit einem Elektrorollstuhl ausstatten, müssen wir jeden Zweifel an seiner Verkehrstauglichkeit ausräumen“, erklärt Jürgen Schröder, stellvertretender Regionalleiter der AOK. „Wir tragen die Verantwortung dafür, zu klären, ob von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.“ Den Vorwurf, die Krankenkasse wolle die teure Hilfeleistung nur nicht zahlen, weist Schröder von sich. „Wir wollen uns nicht sperren, sondern dem Mann gern helfen. Aber es geht um die Sicherheit der Allgemeinheit.“ Um die zu schützen, ist laut der Krankenkasse das TÜV-Gutachten notwendig.

„Das macht mich sprachlos“, sagt Selke. „Es ist nicht die Aufgabe einer Krankenkasse, die Allgemeinheit zu schützen oder für öffentliche Ordnung zu sorgen. Das ist Sache der Polizei.“ Die Krankenkasse hätte doch vielmehr die Aufgabe, erst einmal ihren Mitgliedern die nötige Hilfe zukommen zu lassen. Alles andere sei Sache der Straßenverkehrsbehörde. Laut Selke gibt es – anders als es die AOK beurteilt – im Fall von Rieck keine Anhaltspunkte, daran zu zweifeln, dass er eben nicht in der Lage wäre, am Straßenverkehr teilzunehmen. Davon abgesehen, bräuchte Rieck den Rollstuhl, um sich in der Wohneinrichtung fortzubewegen. Laut AOK müssten auch hier die Bewohner geschützt werden. Wie der Regionalleiter erklärt, sei der TÜV-Test auch allgemein gängige Praxis bei der AOK, bevor sie Elektrorollstühle bewillige.

Susanne Marquat hat davon noch nichts gehört. Die Heilerziehungspflegerin arbeitet als Betreuerin in der Pinneberger Wohneinrichtung. Einige der Bewohner sind hier auf solche Rollstühle angewiesen, deshalb gibt es extra für den kleinen Fuhrpark Stellplätze, wo sie über Nacht auch aufgeladen werden. Zwar dauere die Bewilligung manchmal etwas, aber zum TÜV musste laut Marquat noch nie einer der Behinderten. „Thomas fällt ständig hin. Gott sei dank ist noch nichts passiert.“ Ein Rollstuhl wäre eine Befreiung für ihn.

Ein wenig Hoffnung gibt es allerdings. AOK-Vize-Regionalleiter Schröder kündigt an, noch einmal über Riecks Situation im Haus sprechen zu wollen, um eine möglichst schnelle Lösung im Sinne aller zu finden.