Die Kreisverwaltung übernimmt von 2015 an das Vollstreckungswesen für die Stadt Quickborn sowie die von ihr verwalteten Gemeinden Hasloh und Bönningstedt.

Kreis Pinneberg/Quickborn. Dazu schlossen die Verwaltungen jetzt einen Kooperationsvertrag. Um die 2600 Fälle von säumigen Schuldnern übernehmen zu können, die pro Jahr zusätzlich auf den Kreis Pinneberg zukommen, sind zwei zusätzliche Planstellen notwendig, die der Kreis dafür schaffen wird. Der Kreis selbst hat bislang mit 6500 Fällen zu tun, die über das Vollstreckungsverfahren eingetrieben werden müssen. Finanziert werden sie von den Kooperationspartnern, die pauschal je Fall und Aufwand vergütet werden. Einschließlich Außendienst, Pfändung und Wohnungsöffnung können das bis zu 190 Euro je Fall sein. Quickborn und der Kreis kooperieren bereits seit Jahren gut im IT-Verbund Kommunit.