Das Vorhaben in Bönningstedt, Araberpferde zu züchten, ist vorerst gestoppt.

Bönningstedt. Das Verwaltungsgericht Schleswig gab in einer Eilentscheidung dem Antrag des Grundstücksnachbarn Karsten Blohm Recht, sein Widerspruch gegen die Baugenehmigung des Kreises Pinneberg müsse aufschiebende Wirkung haben. Damit können die Investoren, Christina und ihr Vater Peter Krumm aus Hamburg, den bereits im Rohbau stehenden Pferdestall nicht bis zum Termin der Hauptverhandlung weiterbauen. Wann diese Verhandlung ist, steht noch nicht fest.

Der Kreis Pinneberg hat nun bis Weihnachten Zeit, vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig Beschwerde gegen diesen Beschluss einzureichen. Ob er das macht, werde zurzeit noch geprüft, sagte Kreissprecher Oliver Carstens am Freitag auf Nachfrage.

Der Landwirt Blohm hatte geltend gemacht, dass der Bau zu dicht an seinen etwa einen Hektar großen Eichen- und Erlenmischwald heranreiche. Statt des nach dem Landeswaldgesetz vorgeschriebenen Mindestabstandes von 30Metern würde der 1600 Quadratmeter große Pferdestall bis auf zwölf Meter dem Wald nahekommen. Das Gericht befand, dass Landwirt Blohm „in einem nicht wieder gutzumachenden Maße beeinträchtigt beziehungsweise gefährdet wird“, wenn der Stall zum jetzigen Zeitpunkt weitergebaut würde.

Zwar könne der Mindestabstand eines Bauvorhabens zu einem Waldgebiet im Einvernehmen mit der Forstbehörde unterschritten werden, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen werden könnte. Doch das sei hier nicht der Fall, urteilt das Gericht. Es bestünde durchaus die Gefahr eines Waldbrandes, falls der Stall mit seiner Dachkonstruktion aus Holz in Brand geraten und das Feuer auf den nahen Wald übergreifen würde. Das Oberwaltungsgericht Schleswig habe 2013 in einem anderen Verfahren festgestellt, dass sich aus dem Landeswaldgesetz auch Schutzrechte des jeweiligen Waldbesitzers ableiten ließen.

Die Bauherren waren am Freitag nicht zu erreichen. Ihr Vorhaben, ihre Araber-Pferdezucht, die sich an mehreren Standorten befindet, an einer Stelle in Bönningstedt zusammenzuführen, muss nun erst einmal ruhen.