Gericht muss klären, ob angeklagter Quickborner wirklich Überfall in Norderstedt plante. Polizei hatte die mögliche Tat verhindert

Quickborn/Kiel. Ein 26-Jähriger aus Quickborn muss sich derzeit vor dem Landgericht Kiel wegen eines angeblich geplanten Überfalls auf eine Norderstedter Bank verantworten. Die mögliche Tat war Ende April dieses Jahres von zwei mobilen Einsatzkommandos der Polizei verhindert worden. Die Beamten hatten in der Nacht zuvor einen Hinweis erhalten, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass unter anderem der polizeibekannte Jan W. am Vormittag des Folgetages vorhabe, die Bankfiliale zu überfallen.

Rund um das Gebäude und darin hatten sich daraufhin Polizisten in Zivil in Stellung gebracht. Gegen Mittag erschien dann Jan W., hielt sich zunächst vor dem Bankgebäude an einer Bushaltestelle auf, rauchte und näherte sich dann der Glasfront des Gebäudes. Nach den Beobachtungen der Ermittler warf W. einen Blick in die Geschäftsräume, drehte sich dann in Richtung des anliegenden Waldstücks um und winkte mit dem Arm – offensichtlich das Zeichen an seinen auf dem Waldweg wartenden Komplizen Dennis S., 25, aus Lübeck. Die Polizei schritt in diesem Moment ein, die Handschellen klickten. Bitter für Dennis S., der gerade erst vier Tage zuvor aus der Haft entlassen worden war. Im Gefängnis hatte er Jan W. kennengelernt. Beide sitzen jetzt in Lübeck in Untersuchungshaft.

Im Prozess vor der 10. Großen Strafkammer des Kieler Landgerichts muss nun geklärt werden, ob die beiden bisher zur Sache schweigenden Angeklagten tatsächlich ernsthaft vorhatten, die Bank zu überfallen. Dafür spricht, dass der Angeklagte Dennis S. eine wie eine scharfe Pistole aussehende Schreckschusswaffe bei sich hatte, die er, wie er gegenüber der Polizei behauptete, allerdings angeblich zu seinem eigenen Schutz immer bei sich hat. Jan W. war mit einem Klappmesser bewaffnet und hatte an jenem warmen Tag Wildlederhandschuhe bei sich.

Zum Auftakt des Prozesses wurden mehrere mit den Ermittlungen in dieser Sache befasste Polizisten vernommen. Die Angeklagten hatten zunächst behauptet, das Ganze sei nur ein Scherz gewesen, einen Überfall hätten sie nicht geplant. Andererseits belasteten beide Männer sich später gegenseitig, der jeweils andere habe die Raubtat begehen wollen.

Jan W. wird durch Textnachrichten auf seinem beschlagnahmten Handy belastet. Er schrieb an seinen Freund Dennis S. zwei Tage vor der versuchten Raubtat: „Hast du einen Plan, wie wir viel Geld machen können?“ Die Antwort: „Wollen wir in die Spielhalle?“ „Okay, erst Spielhalle, dann Bank.“ Der Angeklagte soll sich in finanzieller Not befunden haben, da er eine Geldstrafe bezahlen musste und ihm noch 100 Euro gefehlt haben sollen. Bei Nichtbezahlung innerhalb der nächsten Tage habe ihm der nächste Gefängnisaufenthalt gedroht, so die Ermittlungen.

Polizist Fred K., 55, vernahm den ihm seit Längerem bekannten Jan W. direkt nach der Tat. „Glaubst du, ich bin so blöd, meine eigene Bank zu überfallen? Die kennen mich doch. Und dann würde ich wohl nicht solche Klamotten tragen“, habe dieser bei der Vernehmung gesagt. Fred K. bestätige zudem vor Gericht, dass der Angeklagte eine knallrote auffällige Jacke getragen habe und nicht maskiert gewesen sei.

Juristisch ist unklar, ob die Raubtat sich, wenn überhaupt, schon im Stadium eines Versuchs befand oder ob es sich um den Tatbestand einer Verabredung zu einem Verbrechen handelt.