Kein Geschäftsgeheimnis: Arbeitsgericht gibt Mitarbeitervertretung von AstraZeneca in Wedel Recht

Wedel. Das Arbeitsgericht in Elmshorn hat dem Betriebsrat von AstraZeneca den Rücken gestärkt. Die Mitarbeitervertretung des Wedeler Pharmaunternehmens war vor Gericht gezogen, um zu klären, ob der geplante Abbau von 285Stellen von der Geschäftsführung als Betriebsgeheimnis deklariert werden kann. Wäre das rechtens gewesen, hätte der Betriebsrat die Mitarbeiter nicht über die Pläne informieren können, die sie aber unmittelbar betreffen.

„Wir warten die Urteilsbegründung ab und werden dann prüfen, ob wir Berufung einlegen“, sagte Kristin Breuer, Pressesprecherin von AstraZeneca. Geschäftsführer Dirk Greshake kommentierte das Urteil in einem Brief an die Mitarbeiter am Freitag da schon emotionaler: „Mich trifft dieses Urteil hart und ich nehme es auch persönlich. Ich war und bin überzeugt davon, dass eine Verhandlung mit dem Betriebsrat im geschützten vertraulichen Rahmen eine richtige, aber auch eine korrekte Entscheidung war.“

Unabhängig davon, ob das Pharmaunternehmen das Urteil anficht, hält der Betriebsrat auch an der Strafanzeige gegen die Geschäftsführung fest, wie der Vorsitzende Frank Gotzhein auf Abendblatt-Nachfrage erklärt. Grund: Laut Gotzhein wurde ihm von der Geschäftsführung mit straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn er Inhalte des Gesprächs über den geplanten Stellenabbau weitergebe. Der Betriebsratschef sah sich erheblich in seiner Arbeit behindert und stellte Strafanzeige.

Das Pharmaunternehmen, dessen Umsatz aufgrund von abgelaufenen Patenschutzrechten für Medikamente einbrach, will die gesamte Außendienstsparte für Diabetes-Medikamente schließen. Diesen Schritt wollte der Konzern, der bereits seit 2007 kontinuierlich Stellen abbaut, zum Ende des Jahres vollziehen. Die 280 betroffenen Mitarbeiter, die bis zu 90.000 Euro Jahresgehalt verdienen, sind offiziell am Standort Wedel angedockt, leben und arbeiten aber im ganzen Bundesgebiet. Von dort reisen sie am diesem Montag, 17. November, nach Hamburg an. Denn der Betriebsrat hat nach der Urteilsverkündung zur Versammlung ins CCH eingeladen.