Wedelerin starb am 3. Mai. Mutmaßlicher Täter steht vor Gericht. Urteil für 25. November erwartet

Itzehoe/Wedel. Es ist kaum vorstellbar, in welcher Angst die Wederlerin Hülya A. gelebt haben muss. Ausgerechnet vor ihrem eigenen Sohn fürchtete sich die Frau, die nur 51 Jahre alt geworden ist. Polizisten fanden die Leiche der Frau, auf die massiv mit Gewalt eingewirkt wurde, am 3. Mai dieses Jahres im Schlafzimmer ihres Hauses. Ein Arzt schätzte später, dass sie bereits mehrere Stunden tot war, als die beiden Wedeler Beamten die ermordete Frau gegen 16 Uhr entdeckten. Seit Montag wird der Fall vor dem Landgericht Itzehoe verhandelt. Auf der Anklagebank sitzt der Sohn von Hülya A.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen vor, seine Mutter getötet zu haben. Er soll sie brutal geschlagen und dann erwürgt haben. Später soll er noch mit einem Messer auf die Leiche eingestochen haben. Der Angeklagte schwieg zu den schweren Vorwürfen. Rechtlich wertete die Staatsanwältin die Tat als Totschlag. Ins Gefängnis wird der Angeklagte aber nicht wandern. Ein Sachverständiger hatte in einem vorläufigen Gutachten seine Schuldunfähigkeit festgestellt. Die Staatsanwältin will daher die Unterbringung des Mannes in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses erreichen.

Am ersten von zunächst vier anberaumten Verhandlungstagen des Unterbringungsverfahrens sagten Polizisten als Zeugen der Staatsanwaltschaft aus. Für die örtliche Polizei waren der mutmaßliche Täter und sein Opfer keine Unbekannten. Im Gegenteil, die Eltern hatten in der Vergangenheit öfters über den Notruf Hilfe gefordert. „Die Frau hat uns immer angefleht, ihr zu helfen, weil sie Angst vor ihrem Sohn hatte“, sagte ein Polizist als Zeuge. Bevor die Situation am 3. Mai wohl eskalierte, hatte der junge Mann bereits einmal seinen Vater attackiert und verletzt, sodass ein Amtsrichter ihm per einstweiliger Anordnung verbot, sein Elternhaus an der Rudolf-Breitscheid-Straße in Wedel zu betreten.

Trotzdem kam der Sohn immer wieder, randalierte vor der Haustür und verlangte Einlass. Wenn Streifenpolizisten dann zu dem Einfamilienhaus eilten, hätten sie von der Einsatzzentrale stets eine ernste Warnung mit auf den Weg bekommen, erinnerte sich der Beamte: Die Polizisten sollten auf ihre Eigensicherung achten, da der Sohn als psychisch krank gelte.

So war es dann auch am Todestag von Hülya A. Als die beiden Beamten, alarmiert von besorgten Verwandten, durch die Terrassentür das Haus betraten, war einer von ihnen nur für die Sicherung zuständig. Doch der Täter war bereits verschwunden. Der verdächtige Sohn wurde am selben Tag abends am Berliner Hauptbahnhof bei einer Fahrscheinkontrolle aufgegriffen. Mit einem Urteil wird für den 25. November gerechnet.