Der Kreis Pinneberg ist verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld und im Rahmen der Sozialhilfe im angemessenen Umfang zu übernehmen.

Kreis Pinneberg. Die angemessenen Wohnkosten orientieren sich an dem spezifischen Mietenniveau in den verschiedenen Regionen des Kreises. Im Rahmen einer breit angelegten Erhebung werden daher Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes durch eine schriftliche Vermieter- und Mieterbefragung erhoben.

Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerterhebung hat der Kreis Pinneberg das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Für diese Datenerhebung bittet der Kreis Pinneberg die Vermieter und Verwalter sowie alle Mieter, die ausgewählt wurden, um ihre Unterstützung. Die Erhebung bei ausgewählten Haushalten hat im Oktober begonnen. Diese erhalten vom Kreis ein Schreiben mit den notwendigen Informationen. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig.