Steuer auf den Besuch der Wellnessanlagen soll 2015 steigen. Betreiber im Kreis erhöhen voraussichtlich die Preise

Wedel/Pinneberg. Wer gern in die Sauna geht, wird im kommenden Jahr voraussichtlich mehr Geld dafür bezahlen müssen. Mehrere Betriebe im Kreis Pinneberg prüfen derzeit, inwiefern sie ihre Preise erhöhen können. Damit reagieren sie auf die geplante Änderung eines Steuergesetzes.

Der bisher ermäßigte Mehrwertsteuersatz für den Saunabesuch soll entfallen, statt sieben werden dann 19Prozent auf den Eintrittpreis fällig. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Nach derzeitiger Planung soll die Änderung zum 1. Januar 2015 greifen. Wird die Erhöhung direkt an den Saunabesucher weitergereicht, bedeutet das: Für ein Ticket, das bisher 20 Euro kostet, müsste künftig 22,24 Euro bezahlt werden.

Das Schwimmbad Badebucht in Wedel hat eine große, in der ganzen Region beliebte Saunalandschaft. Wie der Betriebsleiter Karsten Niß sagt, beschäftigt man sich „schon länger“ mit den Steuerplänen. Zu Preiserhöhungen sagt er: „Das wäre eine Maßnahme, die man dann sicherlich ins Auge fassen muss.“

Einen Saunabereich hat auch der Badepark Elmshorn, den die Elmshorner Stadtwerke betreiben. Deren Werkleiter Sören Schuhknecht sagt: „Eine Änderung der Preisgestaltung wird geprüft.“ Dazu seien die Stadtwerke gezwungen: „Wenn wir nichts tun, verschlechtert sich unser Ergebnis.“

Letztlich müsste in beiden Fällen die Politik über eine Preiserhöhung entscheiden. Die Kombibad Wedel GmbH, die die Badebucht betreibt, gehört zu 100 Prozent der Stadt. Der Elmshorner Badepark gehört den Stadtwerken, die wiederum ein Eigenbetrieb der Stadt sind. In Elmshorn ist das Thema bereits auf der politischen Agenda. Im November, so Sören Schuhknecht, werde sich der zuständige Werkausschuss mit der Frage befassen.

Dass man bei der Badebucht überhaupt über Preiserhöhungen nachdenken muss, nennt Karsten Niß „bedauerlich“. Er meint, dass der Gesetzgeber ein falsches Signal aussendet. Denn künftig gilt der Saunabesuch nicht mehr als Gesundheitsvorsorge, sondern als Wellnessvergnügen – und damit entfällt die Steuerbegünstigung.

So hatte es der Bundesfinanzhof schon 2005 entschieden, Bund und Länder haben sich aber erst jetzt darauf verständigt, dem Urteil zu folgen. Stefan Kirsch, Sprecher des Bundesfinanzministeriums, begründet dies auf Abendblatt-Anfrage so: „Die Wellness-Branche bietet neuartige Produkte an, wie Floatingbäder, Heu- Schoko- Kleopatra- und Aromabäder.“ Für diese Anwendungen werde der ermäßigte Steuersatz beansprucht, obwohl damit „keinerlei Heilzwecke“ verfolgt würden.

Der Deutsche Sauna-Bund (DSB) sieht das ganz anders. Gesundheitspolitische Ziele würden „ausgehebelt“, sagt Geschäftsführer Rolf-Andreas Rieper. Er befürchtet auch volkswirtschaftlichen Schaden. „Ein Großteil der 2150 öffentlichen Saunabäder in Deutschland kommt in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten.“ Viele Menschen würden nicht mehr in die Sauna gehen.

Diese Einschätzung wird im Kreis Pinneberg geteilt. „Ja, das bringt uns in Schwierigkeiten“, sagt Sören Schuhknecht. Und auch Karsten Niß spricht von „erheblichen Auswirkungen“ für die Badebucht. Sollten die Preise erhöht werden, werde es „sicherlich ein Umdenken bei einigen Badegästen geben.“ Deshalb betont er, dass eine Anhebung „so moderat wie möglich“ ausfallen sollte, man werde „mit dem spitzen Bleistift rechnen“.

Hoffnungen, dass die Politik noch einlenkt, dürften indes vergebens sein. Die Änderung sei „dem Grunde nach beschlossen", sagt Ministeriumssprecher Kirsch. Allerdings könnte es für die Saunabetreiber einen Aufschub geben. Nach den Protesten des DSB und anderer Verbände habe das Bundesfinanzministerium den Ländern vorgeschlagen, dass das Gesetz erst zum 1. Juli 2015 inkrafttreten könne. „Der Abstimmungsprozess läuft derzeit“, so Kirsch.

Andere Saunabetreiber im Kreis Pinneberg sehen der Änderung gelassen entgegen. „Ich weiß nicht, ob sich das groß auswirken wird“, sagt André Bilitewski, Mitarbeiter der Uetersener Stadtverwaltung und dort zuständig für die städtische Schwimmhalle. Die Mehrwertsteuererhöhung sei in Uetersen „noch nicht thematisiert“ worden. Seiner Ansicht nach könne die Steueränderung „eher für große Saunabetriebe“ bedrohlich sein.

Die können nun noch auf ein gesetzliches Schlupfloch hoffen. Denn Saunabesuche, die ärztlich erforderlich sind und einem „Heilzweck“ dienen, sind offenbar auch nach der Änderung steuerlich begünstigt. Dazu Stefan Kirsch: „Sofern ein Saunabad Bestandteil einer medizinisch indizierten Heilbehandlung ist und von einem Arzt verschrieben wird, ist vorrangig zu prüfen, ob die Leistung von der Mehrwertsteuer befreit ist.“ Möglich also, dass sich der eine oder andere Freund des gesunden Schwitzbades bald an seinen Arzt wenden wird.