Die Kraftwerksgegner haben mehr Zeit, um ihre Klagen gegen den geplanten Neubau eines Gaskraftwerks in Wedel einzureichen.

Wedel. Ursprünglich wäre die Frist abgelaufen. Doch dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche (LLUR) Räume in Flintbek, das dem Unternehmen Vattenfall die Baugenehmigung erteilte, ist ein Fehler unterlaufen. Denn das Amt teilte all denjenigen mit, die der Genehmigung widersprochen hatten, dass sie sich juristisch wehren können – und zwar mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig.

Schleswig stimmt, das Gericht allerdings nicht. Wie Martin Schmidt, Sprecher des LLUR, auf Abendblatt-Nachfrage am Donnerstag erklärte, sei aufgrund der Größe des Bauprojekts in diesem Fall doch das Oberverwaltungsgericht in Schleswig zuständig. „ Es erwächst aber keinem ein Nachteil aus diesem Fehler“, so Schmidt. Die bereits erhobenen zwölf Klagen würden an das zuständige Gericht weitergereicht.

Alle anderen, die widersprochen hätten, seien neu angeschrieben worden. Für sie verlängert sich die Klagefrist um einen Monat. Das hat Auswirkungen. Laut Schmidt hat sich die Zahl der Kläger von zwölf auf nun 14 erhöht. Insgesamt hatten 62 Kraftwerkskritiker der Baugenehmigung widersprochen. Sie haben bis Mitte Oktober Zeit, auch Klage zu erheben.