Pensionsreform muss her

5. September Leserbrief „Kampagne gegen Beamte“

Während sich die Rentner trotz der „Geschenke“ nach wie vor in einer Abwärtsspirale in Richtung Altersarmut befinden, ist von den Pensionären zu lesen, dass sie mit ihrem Einkommen sogar das der Selbstständigen übertreffen konnten.

Das liegt aber wohl kaum daran, dass die Millionen von Beitragszahlern und Rentnern einen so viel niedrigeren Bildungsstandard haben, sondern vielmehr an der Deckelung der Rente an einem Limit, wo die Pensionen erst anfangen.

Angesichts dieser sich beschleunigenden Spaltung der Gesellschaft darf unseres Erachtens schon einmal die Frage der Verfassungsmäßigkeit gestellt werden.

Steht der Selbstversorgungsartikel 33 des Grundgesetzes über dem Artikel 3, in dem es heißt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich?

Durch das passive Wahlrecht der Beamten und der daraus folgenden Besetzung der Parlamente legen alle Parteien selbstverständlich ein Bekenntnis zum Berufsbeamtentum ab, dem Verein Rentenfairness e.V. geht es aber allein um eine gerechte Altersversorgung aller Staatsbürger: Nach der Rentenreform muss auch eine nachhaltige, zukunftsfähige Pensionsreform folgen, allein schon wegen der Kostenexplosion bei den Pensionslasten.

Das gnadenlose Leistungsprinzip in der freien Wirtschaft steht zudem demjenigen in den Verwaltungen mit Sicherheit nicht nach, nur ergänzt durch gnadenlose Kündigungen!

Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass die angesprochenen Versorgungswerke der Freiberufler von hohen Beitragszahlungen abhängen.

Ein solcher Leserbrief aus großer, althergebrachter Weltferne ermuntert uns, unseren Weg fortzusetzen, auch wenn wir dadurch „als Rentner keinen Cent mehr Rente bekommen“.

Friedrich Meyer-Hildebrand

Diskussion nicht möglich

Dem Leserbriefschreiber Herrn Schmidt-Beyer ist bis auf einen Punkt zuzustimmen. Für Beförderungen sollte es das Prinzip der Bestenauslese geben, ist aber nicht so. Grundlage für die Beförderung ist die dienstliche Beurteilung.

Hier liegt der „Schlüssel“ für Nepotismus und Ämterpatronage, denn ein guter Freund oder gar ein Parteikollege hat immer bessere Aussichten, eine gute Beurteilung zu erhalten.

Zudem sind in § 50 Abs. 2 Bundeslaufbahnverordnung Richtwertvorgaben enthalten, die besagen, dass eine bestimmte Prozentzahl von Beamten in einer Besoldungsgruppe insgesamt eine bestimmte Quote bei der Beurteilung nicht überschreiten dürfen (beispielsweise X Prozent dürfen nur das Gesamturteil gut erhalten).

Eine sachliche Diskussion ist in der Bevölkerung nicht möglich, weil der Beamte verpflichtet ist, Gesetze umzusetzen, die in der Bevölkerung oftmals keine Akzeptanz finden.

Schuld ist dann nicht der Gesetzgeber sondern der Beamte. Das ist das gleiche Prinzip wie mit den religiösen Vereinigungen. Glaube heißt nicht wissen. Kirche heißt, nicht wissen wollen.

Klaus-Peter Dauer, Elmshorn

Große Ungerechtigkeit

Nichts eingezahlt und dann das Doppelte, das soll gerecht sein? Ich denke vor dem Gesetz sollen wir doch alle gleich sein.

Eine große Ungerechtigkeit. Hoffentlich wird das bald geändert. Bravo Herr Rode.

Erich Peters

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