21. August „Mit ihnen können Rentner rechnen“

Die einseitige Tendenz in den zu diesem Thema veröffentlichten Leserbriefen ist nicht dazu geeignet, vernünftig in der Sache Aufklärung zu leisten, sondern lässt vielmehr vermuten, dass Stimmung gemacht werden soll.

Die meisten Briefschreiber lassen erkennen, dass sie sich genauso wenig wie die Initiatoren des Vereins Rentenfairness e.V. mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Altersversorgung der Beamten auseinandergesetzt haben. Es erscheint auch zu verlockend, ungeprüfte Zahlen gegenüberzustellen und anhand eines einfachen mathematischen Vergleichs festzustellen, dass Renten der DRV häufig niedriger sind als die Pensionen der Beamten, statt sich mit der Materie sachlich auseinanderzusetzen.

Was nämlich bei Betrachtung der Beamtenpensionen vielfach übersehen wird, ist, dass die Regelungen zur Höhe der Bezüge sowohl der aktiven Beamten als auch der Pensionäre Verfassungsrang haben: Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) regelt nämlich, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln ist.

Hieraus hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung u.a. das Alimentationsprinzip, nämlich den Grundsatz der Verpflichtung des Dienstgebers zur (amts-)angemessenen Besoldung und Versorgung der Beamten und ihrer Familie, hergeleitet. Was angemessen ist, hat das BVerfG u.a. im Beschluss seines Zweiten Senats vom 30.03.1977 – 2 BvR 1039/75 – definiert: Hiernach müssen durch die Bezüge – und letztlich damit auch durch die Pensionen – mehr als nur die Grundbedürfnisse nach Nahrung, Kleidung und Unterkunft, sondern vielmehr auch ein Minimum an „Lebenskomfort“ befriedigt werden.

Die Amtsangemessenheit drückt sich in verschiedenen Stufen der Besoldung aus, die wiederum von der vom Beamten absolvierten Ausbildung und der Verantwortung des ausgeübten Amtes abhängig sind. Angesichts der gefestigten Rechtsprechung ist nicht verständlich, was der Verein Rentenfairness e.V. mit einem Gang vor der Verfassungsgericht erreichen will. Mit einer Änderung der Rechtsprechung ist angesichts der grundgesetzlichen Verankerung des Alimentationsprinzips nicht zu rechnen. Das Verfassungsgericht kann allerdings eine Missbrauchsgebühr von bis zu 2600 Euro verhängen.

Art. 33 GG ist kein „Ewigkeitsartikel“, der nicht änderbar wäre. Wer dieses will, muss immerhin jeweils 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat organisieren; ein solches Unterfangen erscheint schon deshalb aussichtslos, weil eigentlich alle den Staat tragenden Parteien ein Bekenntnis zum Berufsbeamtentum abgelegt haben.

Kein Beamter hat sich im Übrigen selbst eingestellt oder gar selbst Einfluss auf die Höhe seiner Bezüge oder Versorgung genommen. In der veröffentlichten Meinung hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass in den Verwaltungen sowohl für Einstellungen als auch für Beförderungen das Prinzip der Bestenauslese und ein gnadenloses Leistungsprinzip herrschen. Die höheren Besoldungsstufen und damit auch eine bessere Versorgung erreicht ein Beamter nicht, indem er darauf wartet, dass er gnadenweise mit Beförderungen bedacht wird, sondern vielmehr sind hierzu Bewerbungs- und Auswahlverfahren zu durchlaufen, die, da die Anzahl der Bewerber meist größer ist als die Zahl der zu vergebenden Ämter, meist nicht auf Anhieb erfolgreich absolviert werden. Insoweit ist es evident, dass grundsätzlich hervorragende Qualifikationen gefordert sind.

Die einseitige Fixierung des Vereins Rentenfairness e.V. auf den angeblichen Missstand der Beamtenversorgung lässt außer Acht, dass es andere Berufsgruppen mit eigenen Versorgungsmodellen gibt, die vielfach höhere Altersbezüge als die Renten der DRV erbringen, z.B. die Versorgungswerke der Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte usw.). Hierzu und auch zu den den Beamtenversorgungen nachgebildeten Pensionsmodellen der Kirchen verlieren die Initiatoren des Vereins kein Wort. Streitet der Verein auch gegen diese Versorgungen?

Und was wäre, wenn tatsächlich der Personenkreis der Einzahler in die DRV um die Beamten erweitert wird? Glaubt jemand ernsthaft, dass die bisherigen Rentner dann auch nur einen Cent mehr Rente erhielten?

Manfred Schmidt-Beyer, Horst

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