Kurioser Streit vor dem Amtsgericht Elmshorn: Zwei Frauen streiten um einen Mercedes Roadster, der längst einem Dritten gehört

Elmshorn. Ein kurioser Streit um einen Mercedes SLK fand jetzt vor dem Amtsgericht Elmshorn ein Ende. Die Hauptpersonen: Ute H., der bis Juli 2013 der Roadster gehörte, und Nicole S., die vor 13 Monaten das Fahrzeug gegen einen Mercedes CLK eintauschte. Diesen Deal wollte nun Ute H. per Zivilklage vor Gericht rückgängig machen – jedoch vergeblich.

Die Vorgeschichte: Nicole S. arbeitete an einer Tankstelle, die die Tochter von Ute H. nach einem Unfall mit besagtem Mercedes SLK aufsuchte. „Wir sind über den Wagen ins Gespräch gekommen“, erinnert sich Nicole S. vor Gericht. Sie habe Interesse bekundet, den Unfallwagen zu kaufen. Eine Woche später sei es zu einer Kontaktaufnahme mit der Tochter von Ute H. gekommen. Man habe sich nicht auf einen Kauf, sondern stattdessen auf das Tauschgeschäft geeinigt. Die Fahrzeuge seien dann auch getauscht worden – inklusive Fahrzeugschein und -brief.

Das Problem: Bei dem Mercedes SLK stand Ute H. als Halterin in den Papieren. „Ich habe noch die Tochter danach gefragt. Sie hat gesagt, das sei nur wegen der Versicherungsprozente so“, berichtet Nicole S. Sie gab sich mit dieser Aussage zufrieden. „Ich war davon überzeugt, dass der Wagen rechtmäßig der Tochter gehört.“

Einen Tag später bekam Nicole S. dann einen Anruf von Ute H., die eine Rückabwicklung des Geschäftes forderte, mit dem sie nicht einverstanden gewesen sein will. „Ich war auch zum Rücktausch bereit. Doch dann sagte Frau H., dass ich einen Abschlepper mitbringen soll, weil bei meinem Fahrzeug der Motor kaputt ist. Das war aber vorher nicht so“, sagt Nicole S. und beteuert: „Nur das Relais für den Dachmotor war defekt, das habe ich auch vorher so gesagt.“

Ute H. schildert das Gespräch ein wenig anders und bezeichnet den CLK, den sie nach wie vor besitzt, vor Gericht als „Schrotthaufen“. Sie beteuert, dass ihre Kinder zwar den SLK fahren durften. Mehr aber nicht. „Meine Tochter hat mir von dem Unfall und dem Tauschangebot erzählt und gesagt, dass der CLK mehr wert sei als der SLK. Ich habe ihr dann gesagt, dass so einen Tausch kein Mensch machen würde.“ Plötzlich sei ihr Wagen weg gewesen. Den Fahrzeugbrief habe ihre Tochter gestohlen. „Der lag in einer Schublade“.

Laut Nicole S. hat sich Ute H. dann jedoch im Verlauf des Telefongesprächs bereit erklärt, es bei dem Tausch zu belassen. Was diese natürlich postwendend vor Gericht bestreitet. Nicole S.: „Sie hat gesagt, ich kann ja nichts dafür, dass sie eine so missratene Tochter hat. Das hat meine Tochter mitgehört.“ Die hat Nicole S. gleich als Zeugin mitgebracht. Auch die Tochter von Ute H., die ja alles ausgelöst hat, wartet auf ihre Zeugenaussage. Und wie ihre Mütter im Saal sitzen auch die Töchter auf dem Flur mehrere Meter auseinander.

Amtsrichter Christian Dornis verzichtet jedoch auf die Aussage der jungen Frauen. Er beruft sich auf Paragraph 932 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Demnach habe Nicole S. das Fahrzeug in gutem Glauben darauf in Besitz genommen, dass die Tochter von Ute H. tatsächlich die Eigentümerin war. Die Angaben in Fahrzeugbrief und -schein seien in diesem Fall nicht entscheidend. Dornis weist die Klage auf Herausgabe des Fahrzeugs ab.

Das wäre Nicole S. auch gar nicht mehr möglich gewesen. Ein Jahr habe sie mit dem Wagen, in den sie 3500 Euro gesteckt habe, nur Stress gehabt, sagt sie und beschuldigt die Familie H., mit ihrem Zweitschlüssel aus dem Innern CDs und das Radio geklaut sowie die Reifen zerstochen zu haben. „Ich konnte mich auf den Wagen nicht verlassen und habe ihn jetzt verkauft.“