Weltmeister im Tarnen

31. Juli: „Blitzer bringen weniger Bußgeld ein“

Jeder vernünftige Autofahrer weiß, dass Kontrollen sein müssen, aber: Gerade der vom Kreis Pinneberg betriebene mobile Blitzer macht da eine unrühmliche Ausnahme: Sollte es einen Weltmeistertitel in Tarnen, Tricksen und Auflauern geben, er würde vom Personal gewonnen werden! Der Blitzer steht immer dort, wo viele Autofahrer aus Unachtsamkeit wenige km/h zu schnell fahren. Bestes Beispiel, der private Parkplatz Ortsausgang Schenefeld, circa 50 Meter vor dem Ortsendeschild, keinerlei Bebauung mehr. Angesprochen, ihr Gerät doch bitte einmal einen Kilometer vor dem Ausgang Halstenbek aufzustellen, weil dort gerade in den Abendstunden Geschwindigkeiten über 100 km/h innerorts nicht die Ausnahme darstellen, wird nur überheblich geantwortet: „Das lohnt sich nicht für uns, außerdem arbeiten wir nur tagsbüber wochentags“! Dumm nur, dass die Autofahrer die geplanten Einnahmen der Gemeinden nicht mehr erfüllen.

Michael Björnson

Fragliche Rechtsgrundlage

Die Geschwindigkeitsmessung dient der Regelung des Verkehrs auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf öffentlichen Straßen. Es wird die Einhaltung der StVO, die auf öffentlichen Straßen gilt, überwacht. Auf privatem Gelände gilt die StVO nicht. Daher ist es für mich fraglich, ob eine Verkehrsüberschreitung auf öffentlichem Grund mit der Messung von einem privaten Grundstück aus als rechtliche Begründung für ein Bußgeldverfahren herangezogen werden kann. Im übrigen muss zur Nutzung für die Aufstellung eines Blitzgerätes auf dem privaten Gelände mit dem Eigentümer ein Überlassungsvertrag oder eine ähnliche Rechtsgrundlage zwischen der Gemeinde oder dem Land und dem Eigentümer abgeschlossen und ein Entgeld für die Nutzung gezahlt werden. Daher kann es für mich nur Messungen auf öffentlichem, zum Straßenraum gehörendem Grund geben.

Uwe Holler

Präsenz wirkt präventiv

30. Juli: „Haseldorfs Schutzmann verbschiedet sich“

Die Charakterisierung des Haseldorfer Polizeibeamten Beutel ist zutreffend. Haseldorfer werden einen Abschiedsschmerz empfinden. Was schwerer wiegt, ist die Auflösung des Polizeipostens am Ende einer Kette gleicher Entscheidungen für die Nachbarorte. Für mich war der Haseldorfer Polizeiposten eine Erinnerung an alte Polizeitraditionen mit ortsnaher Kontaktpflege in der Fläche. Dort waren die wirklich „bürgernahen“ Beamten. Ich habe als Sohn eines Revierleiters in den 70er-Jahren die Sorgen und Flüche meines Vaters über die Polizeireform in Hamburg erlebt. Konzentration auf wenige Großreviere, Auflösung der Wachen mit Kriminalabteilungen vor Ort. Der Bevölkerung wurde versichert, dass tagsüber ständig einer der Peterwagen in dem jeweiligen Bezirk dauerhaft präsent sei. Eine mobile Wache. Eine Beruhigungspille, weiter nichts. Wirkte zuvor die Präsenz vor Ort präventiv, lief man später Verbrechen und Vergehen meist hinterher. Und dieser Effekt wird sich nun auch hier einstellen.

Peter Schmidt

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