Birte Haupt und ihre drei männlichen Kollegen arbeiten in der Bewährungshilfe Pinneberg. Ein anspruchsvoller Beruf

Pinneberg. Angst hat Birte Haupt nie. Auch nicht vor den schweren Jungs, die wegen Vergewaltigung oder Tötungsdelikten eingesessen haben. Die kleine Frau mit Behinderung weiß, wie man sich Respekt verschafft. „Sonst wäre ich in meinem Beruf falsch“, sagt die 53-Jährige. Sie arbeitet seit 2001 in Pinneberg als Bewährungshelferin und betreut konstant um die 70 Probanden. So werden die verurteilten Straftäter genannt, denen vom Gericht ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt wird.

Gemeinsam mit ihren Pinneberger Kollegen Peter Kleiß, Hans-Heinrich Wittenhagen und Gunter Domin überwacht sie, ob die im Urteil ausgesprochenen Auflagen und Weisungen eingehalten werden. Geht der Proband regelmäßig zur Suchttherapie, erfüllt er die gemeinnützige Arbeit, hält er sich an Kontaktverbote? Grobe Verstöße melden die Mitarbeiter der Justiz dem Gericht. Sie berichten auch über die Lebensführung und Entwicklung der Straftäter, die zwischen 14 und 74 Jahre alt sind.

„Wir verstehen uns nicht als die Anwälte der Probanden“, sagt Haupt. Auch wenn die individuelle Lebensberatung – beispielsweise bei familiären Problemen – sowie die Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, bei der Überwindung von Sucht und Verschuldung sowie im Umgang mit Behörden ein großer Teil ihrer Arbeit ist. Denn die Problemlagen der Probanden sind vielschichtig. Nicht selten leiden sie unter Depressionen, psychischen Störungen, Süchten.

„Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe“, sagt Kleiß. Das setzt voraus, dass der Proband mitmacht. Sonst stößt Hilfe schnell an Grenzen. Auch in anderer Hinsicht sind den Bewährungshelfern oftmals die Hände gebunden. „Wir haben beispielsweise kein Kontingent an Wohnungen zur Verfügung, die wir vermitteln könnten.“ Und wenn sich Kleiß beim Vermieter als Bewährungshelfer vorstellen würde, wäre das auch nicht hilfreich. Straftäter sind weder gern gesehene Mieter noch Nachbarn.

In Schleswig-Holstein betreuen 69 hauptamtliche Bewährungshelfer circa 4700 Probanden. Sie sind den Landgerichten unterstellt. Das jeweils zuständige Gericht entscheidet, ob ein Bewährungshelfer beigeordnet wird. Bei Jugendlichen erfolgt zwangsläufig eine Zuweisung. Die Bewährungsaufsicht führt der zuständige Richter. Bewährungshelfer arbeiten mit weiteren Einrichtungen und Stellen zusammen, die an der Eingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mitwirken.

„1954 wurde das erste Gesetz zur Bewährungshilfe erlassen“, sagt Wittenhagen, der in Pinneberg fast selbst zum Urgestein gehört und seit 1979 in dem Beruf arbeitet. Die Anfänge seien weit weniger professionell abgelaufen als heute. „Die ersten Bewährungshelfer haben noch von zu Hause aus gearbeitet und ihre Frauen haben den Schriftkram erledigt“, sagt er.

Wer heute in diesem Beruf arbeiten will, braucht Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, psychische Belastbarkeit, Realitätssinn, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungsfähigkeit und Konfliktfähigkeit. Das Studium der Sozialen Arbeit und die staatliche Anerkennung werden vorausgesetzt. Für Sozialromantik ist kein Platz. „Wir haben es nicht mit Eierdieben zu tun“, sagt Haupt. Einige hätten gleich mehrere Bewährungsstrafen laufen. Bewährungshelfer und verurteilter Straftäter stehen so meistens über Jahre in Kontakt. Auch wenn der Proband in dieser Zeit ein Vertrauensverhältnis zu seinem Bewährungshelfer aufbaut, muss dieser immer eine professionelle Distanz wahren. Das fällt den Probanden nicht immer leicht. „Manchmal versucht ein Proband, mich zu umarmen“, sagt Haupt. Bei anderen löst sie den Beschützerinstinkt aus. Für sie sind das klare Grenzverstöße, die sie abblockt.

„Am Anfang ist der Kontakt engmaschiger, um sich kennenzulernen“, sagt Kleiß. Verläuft das Verhältnis unproblematisch, reicht es, sich einmal im Monat zu treffen. Das kann ein Hausbesuch sein, oder der Proband sucht das Büro der Bewährungshelfer in Pinneberg auf. Es gibt auch die Möglichkeit, die Außensprechstunde in Wedel wahrzunehmen. Zudem kann der Richter, den zeitlichen Rahmen festlegen. „Das hängt auch von der Schwere der Straftat ab“, sagt Kleiß. Ein Proband, der wegen Betrugs einsaß, muss weniger intensiv bewacht werden, als ein ehemals Sicherungsverwahrter.

„Die meisten Probanden stecken sich hohe Ziele, wollen, wenn sie aus dem Gefängnis herauskommen, alles anders machen“, sagt Kleiß. Das schaffen jedoch die Wenigsten. „Viele sind labil, lassen sich schnell aus der Bahn werfen.“ Und nicht selten verstoßen sie gegen gerichtliche Auflagen oder begehen während der Bewährungszeit erneut eine Straftat. Dann gehen sie zurück ins Gefängnis. Als Scheitern seiner Arbeit würde Kleiß das nicht verstehen. Die Hoffnung bleibt, dass der Straftäter es vielleicht im zweiten oder dritten Anlauf schafft.