Ein bestimmter Kreis von Hauseigentümer im Kreis Pinneberg ist verpflichtet, bis Ende 2015 ihre Entwässerungsanlagen an Haus und Grundstücken auf ihre Dichtheit überprüfen zu lassen.

Kreis Pinneberg. Darauf macht der Fachdienst Umwelt der Kreisverwaltung Pinneberg aufmerksam. Die Überprüfung der Abwasseranlagen müsse ein Fachbetrieb vornehmen und nachweisen. „Ziel der Dichtheitsprüfung ist es, die bestehenden Abwasseranlagen in ihrem Bestand und in gutem Zustand zu bewahren, den Boden, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor Verunreinigungen aus undichten Leitungen zu schützen und dem Eintrag von Fremdwasser in das Abwassernetz entgegenzuwirken“, erklärt Ute Schlüter von der Kreis verwaltung. Bis Ende nächsten Jahres müssten diese Nachweise für häusliche Schmutzwasserleitungen vorgelegt werden können, die in Wasserschutzgebieten liegen, sowie für Anlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten.