Aufrufe für Sammlungen von Elektroschrott haben den Fachdienst Bürgerservice des Kreises Pinneberg auf den Plan gerufen.

Kreis Pinneberg. „Die Sammlung und der Transport der Geräte sind nur den öffentlichen Entsorgungsträgern, wie der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung, und den Herstellern und Vertreibern der Geräte erlaubt“, erklärt Uwe Hanspach, Fachdienstleiter Bürgerservice. Und er fügt hinzu: „Häufig werden Geräte bei illegalen Elektroschrottsammlungen auseinandergenommen, um an die begehrten Rohstoffe zu gelangen. Die ausgeschlachteten Geräte bleiben oft in der Natur zurück.“ Die illegale Sammlung von Elektrogeräten kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Hinweise unter 04121/45 02 44 27.