Das Landwirtschaftsministerium in Kiel hat die Empfehlungen der „Arbeitsgemeinschaft Knick“ für eine Optimierung des Knickschutzes und Wiederherstellung von Knicks im ländlichen Raum umgesetzt.

Kiel/Kreis Pinneberg.

„Ich freue mich, dass es Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam gelungen ist, eine einvernehmliche Grundlage zu erstellen. Meine Hoffnung ist, dass es jetzt gelingt, auf dieser Basis ein gutes Miteinander zwischen Nutzern und Schützern weiter zu entwickeln“, sagte Agrarminister Robert Habeck in Kiel.

In dem an die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden gerichteten Begleiterlass zu den Durchführungsbestimmungen von 2013 wird unter anderem geregelt, dass Knicks künftig bei ungewöhnlich starkem Gehölzwachstum seitlich so beschnitten werden dürfen, dass bis an den 50 Zentimeter-Knicksaum heran geackert werden kann. Lücken im Gehölz sollen mit Neupflanzungen geschlossen werden. Grundlegend soll mit den neuen Regelungen mehr Transparenz und Sicherheit geboten werden und die Schäden an den Gehölzen, die zum Teil von landwirtschaftlichen Maschinen verursacht werden, minimiert. Umweltverbände wie der Nabu im Kreis Pinneberg und auch Grünen-Politiker hatten jüngst eine bessere Kontrolle des Knickschutzes gefordert, weil sich Landwirte nicht an die Grenzen der zu beackernden Flächen hielten.

Knicks gelten laut dem Nabu zu den wichtigen Lebensräumen für Pflanzen, Tiere und Insekten. Dass für Schleswig-Holstein prägende Landschaftselement der Knicks soll laut Habeck in seiner ökologischen Qualität erhalten und verbessert werden und dessen Pflege praxisgerecht erfolgen. Tourismus und Landwirtschaft sollen von der neuen Regelung, die Rechtssicherheit biete, langfristig profitieren.